Kartnig hofft auf Fußfessel

Der OGH hat am Mittwoch das Urteil gegen den ehemaligen Sturm-Präsidenten Hannes Kartnig herabgesetzt - von fünf Jahren Haft auf 15 Monate, die Geldstrafe von 6,6 auf 5,5 Mio. Euro. Damit sind allerdings längst nicht alle Fragen geklärt.

Vor mehr als zwei Jahren wurde Kartnig wegen Abgabenhinterziehung, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und schweren Betruges zu fünf Jahren unbedingte Haft und 6,6 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt - mehr dazu in Fünf Jahre unbedingte Haft für Hannes Kartnig (16.2.2012). Nach zahlreichen Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden entschied der OGH am Mittwoch auf 15 Monate unbedingt und 5,5 Millionen Euro Geldstrafe - mehr dazu in 15 Monate Haft für Hannes Kartnig. Da der Freispruch wegen Betrugs aber aufgehoben wurde, muss ein Teil des Verfahrens wiederholt werden.

Kartnig wirkte während der Verhandlung im Wiener Justizpalast in Wien angespannt und nervös, nach der Urteilsverkündung und der deutlichen Herabsetzung der Strafe machte er dann einen etwas gelösteren Eindruck.

„Wir waren Fußballfunktionäre mit Liebe“

Kommentieren wollte Kartnig die Entscheidung des OGH nicht, aber er blickte nachdenklich zurück in die Vergangenheit: „Wir waren alle Idealisten und haben für den Sport viel getan. Es wäre brutal gewesen, wenn das so abgehandelt worden wäre, wie es das Erstgericht gemacht hat. Das muss man bitte verstehen: Wir waren Fußballfunktionäre mit Liebe. Ich habe das gern gemacht. Wenn Sie mich heute fragen, ob ich das nochmals machen würde: Seien Sie sich versichert - nie mehr.“

Weiterhin Strafe wegen Betrugs möglich

Die abgemilderte Strafe betrifft nur die Steuerhinterziehung, damit ist die Sache für Kartnig aber nach wie vor nicht ausgestanden: Der OGH hob nämlich auch einen Freispruch auf, den das Gericht beim Prozess vor zwei Jahren in Graz gefällt hatte. Dabei geht es um schweren Betrug im Falle der Zahlungen an den steirischen Fussballverband und die Bundesliga: Weil Kartnig und der damalige Clubsekretär falsche Angaben über Einnahmen bei den Spielen gemacht haben sollen, müssen sich die beiden neuerlich in Graz vor Gericht verantworten. So könnte zu den derzeitigen 15 Monaten unbedingter Haft wegen Steuerhinterziehung eine weitere Strafe dazukommen. Kartnig-Anwalt Michael Pacher rechnet aber nicht mit einem Abschluss des neuerlichen Verfahrens vor einem Jahr.

Kartnig bleibt vorerst auf freiem Fuß

Ob und wann Kartnig ins Gefängnis muss, bleibt laut Pacher offen - er geht davon aus, dass es zwei bis drei Monate dauern wird, bis die Aufforderung zum Strafantritt erfolgt; so lange bleibt Kartnig auf jeden Fall auf freiem Fuß. Danach werden seine Anwälte umgehend einen Antrag auf Fußfessel stellen, und erst wenn dieser Antrag abgelehnt werden sollte, müsste Kartnig die Haft antreten.