Johann Lafer im Visier der Steuerfahndung
APA/Georg Hochmuth
Fahnder der deutschen Bundesfinanzverwaltung und der Staatsanwaltschaft wurden am Montag laut einem Bericht der „Rhein-Zeitung“ zeitgleich auf Johann Lafers „Stromburg“ und in dessen TV-Studio und Kochschule „Table d’Or“ gesichtet, nahmen Akten und einen Computer mit; das Hauptinteresse soll der Buchführung gegolten haben, gegen den Unternehmer und Arbeitgeber Lafer wird ermittelt.
Verdacht der Steuerhinterziehung
Es besteht laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Koblenz der Verdacht auf Steuerhinterziehung und Hinterziehung von Sozialabgaben; bestätigt wurde, dass zwei Staatsanwälte sowie Beamte der Steuerfahndung an der konzertierten Aktion beteiligt waren.
Klagen der ehemaligen Haushälterin abgewiesen
Zwei Klagen einer ehemaligen Haushälterin gegen Johann Lafer wies das Arbeitsgericht Bad Kreuznach erst kürzlich ab - die Entscheidung betraf sowohl die Zahlungsklage als auch die Kündigungsschutzklage der Frau, teilte die Richterin mit. Alle finanziellen Ansprüche der Klägerin seien erfüllt worden. Zudem habe der Beklagte das Arbeitsverhältnis schriftlich beendet.
„Wie erwartet wurde die Klage abgewiesen, womit wir von Anfang an gerechnet haben, da die Ansprüche unberechtigt sind“, sagte der Medienanwalt des Steirers, Christian Schertz, in einem Bericht der „Kleinen Zeitung“. Nach Angaben des Gerichts war die Klägerin im privaten Haushalt des Fernsehkochs beschäftigt, die Tätigkeiten seien jedoch über zwei Gesellschaften und als Teilzeitarbeitsverhältnisse abgerechnet worden. Das habe die Frau bemängelt und eine Nachzahlung erhalten - laut Gericht sind damit alle finanziellen Ansprüche erfüllt.