Kartnig: Anwälte wollen abwarten

Nach seinen Ausflügen in Oper und Nobelhotel ist Hannes Kartnig die Fußfessel aberkannt worden - er sitzt in Haft. Während seine Anwälte nun über eine Beschwerde nachdenken, sollen die Auflagen für Fußfesselträger optimiert werden.

Am 18. Oktober die Premiere von „Tosca“ in der Grazer Oper - mehr dazu in Mit Fußfessel in Oper: Kartnig beim „Rapport“ und in Kartnig in Oper: Vollzugsdirektion prüft jetzt genauer (beide 20.10.2014) -, diesen Montag ein Essen in einem Wiener Nobelhotel - mehr dazu in Hannes Kartnig feierte in Wiener Luxushotel: Zwar wurde letzteres von der Justizanstalt Graz-Jakomini als Geschäftsessen genehmigt, geworden sein soll daraus aber ein Essen zu Kartnigs Geburtstag. Der Vollzugsdirektion in Wien platzte daraufhin der Kragen, die Fußfessel wurde aberkannt - mehr dazu in Fußfessel aberkannt: Kartnig in Haft.

Anwalt: „Kartnig war extrem niedergeschlagen“

„Es hat keinen Sinn, Rechtsmittel zu ergreifen, wenn die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung noch nicht vorliegt“, so Kartnigs Anwalt Roland Kier am Donnerstag - man werde kommende Woche entscheiden. „Kartnig war am Mittwoch extrem niedergeschlagen“, so der Anwalt.

Rechtsmittel „nicht um jeden Preis“

Seinem Mandanten war um 15.15 Uhr am Mittwoch in der Justizanstalt Graz-Jakomini die Fußfessel abgenommen worden, dann wurde der Werbeunternehmer in reguläre Strafhaft genommen. „Wir werden uns einmal hinsetzen und die Entscheidung prüfen, ob sie gerechtfertigt und begründet ist“, so Kier, der selbst „eher zurückhaltend“ sei, was mögliche Rechtsmittel betreffe: Man müsse diese nicht um jeden Preis ergreifen, wenn es wenig aussichtsreich sei. Sein Mandant überlasse dies nach eigenen Angaben auch weitgehend den Anwälten. Mitte kommender Woche wisse man mehr, so Kier.

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Renate Rosbaud berichtet in „Steiermark heute“ über den Fall Hannes Kartnig

Justiz: „Vorgehen wie bei jedem Fußfesselträger“

Für den Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl, ist der Fall dagegen jetzt schon klar: Kartnig sei mehrmals ermahnt und aufgeklärt worden, was er als Fußfesselträger darf und was nicht. „Letztendlich haben wir uns dazu entschlossen, so vorzugehen, wie wir bei jedem Fußfesselträger vorgehen. Es gibt ein paar Ermahnungen, auch wenn sich derjenige im Wesentlichen an die Regeln gehalten hat, aber es war doch so, dass er sich an einige Vorgaben nicht gehalten hat“, so Prechtl.

„Meiden sie die Öffentlichkeit, wo’s nur irgendwie geht“

Ähnliches sagt auch Andreas Zembaty vom Verein „Neustart“, der in Österreich alle Straftäter, die eine Fußfessel tragen, betreut: Für Kartnig hätten die selben Kriterien gegolten wie für alle anderen - trotzdem habe man ihn auf Grund seines Bekanntheitsgrades mehrmals darauf hingewiesen, die Öffentlichkeit zu meiden: „Jemand, der Maier heißt, ist nicht auffällig, und jemand, der Kartnig heißt und noch dazu die Öffentlichkeit sucht, wird natürlich Reaktionen hervorrufen. Dass bei Personen öffentlichen Interesses wie bei Kartnig dann nahegelegen ist, ihm zu sagen: ‚Meiden sie die Öffentlichkeit, wo’s nur irgendwie geht‘, war auch Teil der Auflagen, die die Vollzugsdirektion mit Herrn Kartnig vereinbart hatte“ - und an diese Auflagen hielt sich Kartnig eben nicht.

An der Sinnhaftigkeit der Fußfessel zweifelt Zembaty aber nicht: „Es sind von den 2.230 Personen, die die Fußfessel getragen haben, nur 180 wieder in den Strafvollzug zurückgeholt worden“ - mehr dazu in Fußfessel unterliegt strengen Regelungen.

„Auflagen müssen verständlicher und klarer werden“

Trotzdem sollten die Auflagen für Fußfesselträger überdacht und klarer formuliert werden: „Wir müssen mit der Anstaltsleitung etwa die Ausgänge inhaltlich genauer absprechen, um da wirklich Klarheit zu schaffen, und da ist es auch wieder ganz egal, ob es ein Promi ist, oder ob es kein Promi ist - wir müssen da verständlicher und klarer werden.“ Zembaty hält aber fest, dass die Fußfessel Hausarrest bedeutet, und dieser Hausarrest sollte nur unterbrochen werden, um am Arbeitsplatz zu erscheinen.

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