Schwarze Sulm: EU-Klage vor Abweisung?

Im Rechtsstreit zwischen Österreich und der EU-Kommission, im Zusammenhang mit dem Kraftwerksbau an der Schwarzen Sulm, gibt es nun eine Empfehlung der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes, die Klage abzuweisen.

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs hat heute vorgeschlagen, die Klage der EU-Kommission gegen Österreich abzuweisen. Sie ist zu dem Schluss gekommen, dass die Abwertung des Wasserzustands der Sulm von „sehr gut“ auf „gut“ - während des Vorverfahrens durch die steirischen Behörden - rechtens war.

Meinung des Generalanwaltes nicht bindend

Da die EU-Kommission die tatsächliche Richtigkeit dieser Korrektur der Wasserqualität im Verfahren nicht in Zweifel gezogen habe, entfalle auch die von der EU-Kommission beanstandete Verschlechterung von „sehr gut“ auf „gut“ und bedürfe folglich auch keiner Rechtfertigung, so das Gutachten. Die Meinung des Generalanwaltes ist für den Europäischen Gerichtshof zwar nicht bindend - die Luxemburger Richter folgen ihr jedoch üblicherweise in etwa vier von fünf Fällen.