Schwarze Sulm: EU-Klage vor Abweisung?
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs hat heute vorgeschlagen, die Klage der EU-Kommission gegen Österreich abzuweisen. Sie ist zu dem Schluss gekommen, dass die Abwertung des Wasserzustands der Sulm von „sehr gut“ auf „gut“ - während des Vorverfahrens durch die steirischen Behörden - rechtens war.
Meinung des Generalanwaltes nicht bindend
Da die EU-Kommission die tatsächliche Richtigkeit dieser Korrektur der Wasserqualität im Verfahren nicht in Zweifel gezogen habe, entfalle auch die von der EU-Kommission beanstandete Verschlechterung von „sehr gut“ auf „gut“ und bedürfe folglich auch keiner Rechtfertigung, so das Gutachten. Die Meinung des Generalanwaltes ist für den Europäischen Gerichtshof zwar nicht bindend - die Luxemburger Richter folgen ihr jedoch üblicherweise in etwa vier von fünf Fällen.