Mordversuch an Schwiegermutter: Einweisung

In Graz ist am Dienstag eine 48-jährige Weststeirerin vor Gericht gestanden, die im März versucht hatte, ihre ehemalige Schwiegermutter zu erstechen. Das Urteil: bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Obwohl sich die 48-Jährige bereits vor Jahren von ihrem Mann getrennt hatte, lebte sie - gemeinsam mit ihrer 17-jährigen Tochter - weiterhin im Obergeschoß des Hauses ihrer ehemaligen Schwiegereltern in Deutschlandsberg.

„Ihr gehörts alle umgebracht“

In den insgesamt 19 Jahren des Zusammenlebens soll es keinerlei Streitigkeiten gegeben haben. Dennoch griff sie Anfang März zu einem Küchenmesser und stach der 76-Jährigen mit den Worten „Ihr gehörts alle umgebracht“ in den Rücken - ihr Mann hörte die Hilfeschreie und konnte seiner Ex-Schwiegertochter, die weiter auf ihr Opfer einstechen wollte, das Messer entreißen; die Pensionistin überlebte nur, weil der Stich in den Brustkorb ihre Lunge knapp verfehlte.

Sie mache einen guten Eindruck und sehe gar nicht gefährlich aus, so dann der Staatsanwalt am Beginn seiner Ausführungen am Dienstag - aufgrund ihrer psychischen Erkrankung sei sie es aber. Dann schilderte er eine erste depressive Phase der 48-Jährigen 2002 wegen Überforderung am Arbeitsplatz - damals hätten Medikamente geholfen. Ein paar Jahre später folgte die Scheidung von ihrem Mann, und schließlich auch die Trennung von ihrem neuen Lebensgefährten, die schlussendlich zum Rückfall geführt habe. Die Betroffene habe sich eine Woche vor der Tat auch zur Behandlung in ein Krankenhaus begeben, sei dort aber noch am selben Tag wieder nach Hause geschickt worden - laut Staatsanwalt ein entscheidender Fehler.

Keine Erinnerungen an Tat oder Motiv

Die 48-Jährige konnte sich am Dienstag alles nicht erklären: Sie könne sich weder an die Tat, noch an das Messer noch an das Motiv erinnern. Sie habe sich mit der Schwiegermutter immer gut verstanden, sie sei so ein gutmütiger Mensch; auch dass sie unmittelbar nach der Tat gesagt haben soll, sie hätte auch ihre Tochter töten wollen, wisse sie nicht mehr und sei ihr auch völlig unerklärlich - ihre Tochter sei ihr Ein und Alles, so die 48-Jährige unter Tränen.

Tränenreich war dann auch das erste Aufeinandertreffen nach der Tat von Opfer und Täterin im Gerichtssaal - die Ex-Schwiegermutter und später auch ihr Mann bestätigten, dass es im Zusammenleben eigentlich keine Probleme gegeben habe; in die Beziehungsprobleme der 48-Jährigen habe man sich nicht eingemischt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass die Weststeirerin zum Tatzeitpunkt unter einer akuten psychotischen Störung litt und dadurch nicht zurechnungsfähig war. Der Gutachter empfahl eine Einweisung der Betroffenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - und die Geschworenen folgten dieser Empfehlung.

Diese wurde allerdings vorerst auf zehn Jahre bedingt verhängt, die Frau wird in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht; außerdem erging die Weisung, dass sie weiterhin medikamentös behandelt werden und ihre Psychotherapie fortsetzen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.