Fünf Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Ein Jugendlicher ist am Montag am Landesgericht Leoben wegen einer Vergewaltigung zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll im Oktober des Vorjahres eine Prostituierte attackiert und sich sexuell an ihr vergangen haben.

Zu dem Vorfall kam es im Oktober des Vorjahres in einem Laufhaus. Der zum Tatzeitpunkt 15-Jährige soll die Prostituierte geschlagen, gebissen und mehrfach vergewaltigt haben. Außerdem musste er sich wegen versuchten Raubes verantworten.

Der Jugendliche aus Syrien hatte in der Nacht auf 25. Oktober 2016 ein Laufhaus im Bezirk Liezen aufgesucht. Kurz nachdem er mit der Prostituierten in das Zimmer gegangen war, schlug er ihr mehrmals ins Gesicht und biss sie. Dann soll er die Prostituierte mehrmals vergewaltigt haben. Bei der Polizei und vor Gericht gestand er die Vorwürfe. Er leugnete aber, dass er ihr die Einnahmen rauben wollte.

Angeklagter: „Prostituierte sind nichts wert“

Vor Gericht gab sich der asylberechtigte Bursche überhaupt nicht reumütig. Er sagte, er wisse „keine andere Bezeichnung als Schlampe für solche Frauen“. Außerdem meinte er: „Solche Frauen sind nichts wert.“ Das Gericht sprach ihn wegen aller angeklagten Delikte schuldig, nur die dauerhaften Folgen für das Opfer wurden nicht anerkannt. Mit fünf Jahren Haftstrafe bewegt sich das Urteil im oberen Bereich, denn Höchststrafe wären siebeneinhalb Jahre gewesen. Der Jugendliche nahm das Urteil sofort an, es ist aber noch nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.