Murkraftwerk: „Rettet die Mur“ kämpft weiter

Während die Bauarbeiten beim Grazer Murkraftwerk auf Hochtouren laufen, beharren die Gegner des Projektes weiter auf eine Volksbefragung. Die Plattform „Rettet die Mur“ ruft deshalb nun den Verwaltungsgerichtshof an.

Nur eine Volksbefragung könne den Konflikt in Graz um das Murkraftwerk lösen, sind sich die Mitglieder der Plattform „Rettet die Mur“ sicher. Eine Beschwerde gegen den negativen Bescheid der Stadt wurde aber vom Landesverwaltungsgericht Anfang Februar abgewiesen - mehr dazu in Murkraftwerk: Zu Recht keine Volksbefragung (2.2.2017); nun soll der Verwaltungsgerichtshof in nächster Instanz entscheiden, ob eine solche Befragung notwendig ist oder nicht.

Wurde Gutachten aureichend berücksichtigt?

Die Plattform begründet diesen Schritt damit, dass das Landesverwaltungsgericht Verfahrensvorschriften verletzt habe. Insbesondere sei ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer nicht berücksichtigt worden: Er kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass die Stadt eine Volksbefragung nicht ablehnen hätte dürfen, der Bescheid zur Abweisung sei rechtlich nicht haltbar, heißt es in dem Gutachten - mehr dazu in Murkraftwerk: Gutachten für Volksbefragung (13.1.2017). Laut dem Landesverwaltungsgericht sei das Gutachten aber sehr wohl einbezogen worden.

Die rechtliche Vertretung von „Rettet die Mur“ ist zuversichtlich, dass der Verwaltungsgerichtshof zugunsten der Projektgegner entscheiden wird. Der Leiter des Landesverwaltungsgerichtes, Gerhard Gödl, sagte allerdings bereits im Februar, er sei der Meinung, dass eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof wenig Aussicht auf Erfolg habe, sofern dieser seine bisherige Judikatur beibehalten würde.

Energie Steiermark: „Alle Genehmigungen da“

Von Seiten der Energie Steiermark heißt es wie folgt: „Befragungen sind grundsätzlich nur für zukünftige Projekte möglich, beim Murkraftwerk liegen jedoch alle Genehmigungen vor.“

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