Oststeirischer Arzt von Ärzteliste gestrichen

Seit Jahresbeginn läuft ein gerichtliches Verfahren gegen einen oststeirischen Arzt, der seine Kinder jahrelang gequält haben soll. Vor einem halben Jahr wurde ein Berufsverbot verhängt, jetzt wurde der Mann von der Ärzteliste gestrichen.

Der Oststeirer soll seine mittlerweile erwachsenen vier Kinder jahrelang gequält und mit Drogen misshandelt haben – mehr dazu in Eigene Kinder gequält? (13.1.2017). Ende Jänner wurde vom Land Steiermark ein Berufsverbot gegen den Mann ausgesprochen – mehr dazu in Arzt darf nicht ordinieren (31.1.2017).

Neue Kassenstelle wird ausgeschrieben

Viele Patienten im oststeirischen Heimatort des betroffenen Arztes sind verunsichert. Wer wird sie künftig im Krankheitsfall versorgen? Die Ärztekammer Steiermark versucht zu beruhigen. Eine neue Kassenstelle für einen praktischen Arzt wird in Kürze ausgeschrieben. Man gehe davon aus, dass diese rasch besetzt werden könne, spätestens mit Beginn des nächsten Jahres.

Dass der bisherige Arzt von der Ärzteliste gestrichen wurde, ist eine Folge des Berufsverbots. Vor sechs Monaten hat das Land ihm die Arbeit als Arzt untersagt. Nach einem halben Jahr Sperre folgt automatisch die Streichung von der Ärzteliste – heißt es von der Ärztekammer.

Gutachten soll Zurechnungsfähigkeit klären

Auslöser für diese Maßnahmen ist ein gerichtliches Verfahren gegen den Oststeirer, das seit Jänner läuft. Der Arzt soll seinen vier Kindern über Jahre körperliche und seelische Qualen zugefügt haben. Er habe sie etwa gezwungen, verdorbene Lebensmittel zu essen und soll ihnen Drogen verabreicht haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Zu Beginn des Prozesses gab der Arzt zahlreiche Selbstverletzungen zu. In der Zwischenzeit wurde ein Gutachten über seinen psychischen Zustand erstellt. Laut dem Richter könnte es bei Unzurechnungsfähigkeit zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommen. An sich drohen dem Arzt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Am 29. September geht der Prozess am Straflandesgericht in die nächste Runde.