Bfi nimmt Kopftuchverbot endgültig zurück

Das Kopftuchverbot beim steirischen Berufsförderungsinstitut (bfi) ist endgültig vom Tisch: Die Dienstanweisung in Bezug auf eine muslimische Sprachtrainerin wurde am Donnerstag zurückgenommen.

Die Dienstanweisung existiert nicht mehr, sie wurde am Donnerstag endgültig zurückgenommen, bestätigte am Freitag Josef Gritz, Aufsichtsratschef des bfi, einen Bericht der „Kronen Zeitung“.

„Kein Thema mehr“

„Für mich als Eigentümervertreter ist es kein Thema mehr“, so Gritz. Eine Studie der Universität Innsbruck habe bestätigt, dass man damit „nicht am richtigen Weg“ war, so Gritz. Die Rücknahme sei mit den Eigentümern, der Arbeiterkammer und dem ÖGB, abgeklärt.

Aufregung im März

Die Dienstanweisung am bfi Steiermark, wonach eine muslimische Sprachtrainerin für Deutsch ihr Kopftuch hätte ablegen müssen, hatte im März österreichweit Aufmerksamkeit nach sich gezogen. Anlass für die Dienstanweisung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gewesen, das Dienstgebern am Arbeitsplatz ein Verbot religiöser Symbole ermöglicht - mehr dazu in Kopftuch: Unternehmer begrüßen Wahlfreiheit (15.3.2017) und Kopftuchverbot beim bfi: Trainerin wehrt sich (29.3.2017) sowie in Bfi: Streit über Kopftuchverbot vorerst beigelegt (12.4.2017).

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