Neues Insolvenzrecht: Weniger Privatkonkurse

Seit 1. November ist das sogenannte Insolvenzrechts-Änderungsgesetz in Kraft - dieses regelt den Privatkonkurs neu. Die Zahl der Privatkonkurse ist in der Steiermark im November aber nicht gestiegen, sondern sogar gesunken.

Im Vergleich zum November des Vorjahres gab es einen Rückgang bei den Privatkonkursen, und das, obwohl der Privatkonkurs seit 1. November 2017 neu geregelt ist und es jetzt leichter ist, sich zu entschulden - mehr dazu in Privatkonkurs neu (1.11.2017): Heuer meldeten im November 48 Personen in der Steiermark Privatkonkurs an, 2016 waren es 54. Im Jahresvergleich ging die Zahl damit um 18 Prozent zurück.

Anstieg Anfang 2018 erwartet

Einen starken Anstieg erwarten die Kreditorenverbände erst im ersten Quartal 2018. Noch seien nämlich erhebliche Kapazitäten bei den Schuldnerberatungen und Gerichten an „Altfälle“ gebunden, heißt es etwa vom Alpenländischen Kreditorenverband.

Durchschnittsverschuldung mehr als 100.000 Euro

Durch die Änderungen beim Privatkonkurs sollen Schuldner bessere Aussichten auf Entschuldung haben: So muss im Konkursverfahren jetzt keine Mindestquote mehr erfüllt werden. Bis zum 1. November mussten im sieben Jahre laufenden Abschöpfungsverfahren mindestens zehn Prozent der Schulden zurückbezahlt werden.

Während des Abschöpfungsverfahrens leben die Schuldner vom Existenzminimum, alles was sie darüberhinaus verdienen, wird zur Schuldenrückzahlung abgegeben. Mit 1. November ist aber nicht nur die Mindestquote gefallen, sondern auch dieses Abschöpfungsverfahren auf fünf Jahre verkürzt worden. Die Durchschnittsverschuldung beträgt mehr als 107.000 Euro.

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