Böllerprozess muss teilweise wiederholt werden

Der Prozess um zwei Tote bei einer illegalen Böllerherstellung muss teilweise wiederholt werden. Acht Angeklagte wurden wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung verurteilt, in fünf Fällen wurde das Urteil nun aufgehoben.

Die Explosion hatte sich im November 2014 in Kapfenstein im Bezirk Südoststeiermark ereignet: Zwei Brüder waren mit der illegalen Produktion von Knallkörpern beschäftigt, als das Gemisch in die Luft flog. Ein Bruder sowie der Vater der beiden war sofort tot, das Gebäude wurde verwüstet - mehr dazu in Kapfenstein: Brüder bunkerten Tausende Böller (19.11.2014).

Im November 2016 begann der Prozess, bei dem sich acht Beschuldigte in erster Linie wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung verantworten mussten. Als Hauptschuldiger wurde der Chef einer Pyrotechnik-Firma angesehen, der die illegale Produktion von Sprengkörpern in Auftrag gegeben haben soll.

Ein Urteil gab es am 12. Jänner 2017: Alle Angeklagten wurden schuldig gesprochen. Der Auftraggeber erhielt acht Jahre unbedingter Haft, die übrigen zehn Monate bis sechs Jahre, teilweise bedingt - mehr dazu in Überraschende Wende im Böllerprozess (12.1.2017)

Neue Verhandlung ab 31. Jänner

Nun - ein Jahr später - muss das Verfahren neu durchgeführt werden: Dabei geht es in erster Linie um Sachverständigenfragen bezüglich der besonderen Gefährlichkeit. Für den ersten Verhandlungstag am 31. Jänner ist die erneute Einvernahme der Beschuldigten geplant; weitere Prozesstage wurden vorerst noch nicht festgesetzt, da möglicherweise noch Ergänzungen zum Gutachten benötigt werden.