Amtsmissbrauch: Zehn Monate für Exekutor

In Graz hat sich am Mittwoch ein oststeirischer Gerichtsvollzieher vor dem Schöffensenat wegen Amtsmissbrauchs verantwortet. Das Urteil, zehn Monate bedingte Haft, ist nicht rechtskräftig.

Vor Gericht zeigte sich der Mann voll geständig - er sei schlicht und einfach mit seiner Arbeit überfordert gewesen: In wie vielen Fällen er genau untätig war, könne er allerdings nicht sagen. Laut Anklage soll der Gerichtsvollzieher zwischen Jänner 2016 und März 2017 zu vielen Exekutionen gar nicht hingefahren sein oder auf wiederholte Besuche - wie sie vorgeschrieben sind, wenn der Exekutor niemanden antrifft - ebenfalls verzichtet haben.

„Druck wird immer größer“

Der Angeklagte versuchte indes gar nicht, irgendetwas abzustreiten - er möchte einfach verstanden werden: „Schauen sie, der Druck auf uns Gerichtsvollzieher wird immer größer, zugleich gibt es immer weniger Respekt. Bei vielen Schuldnern weiß man, es ist ohnehin nichts zu holen, zugleich wachsen die Aktenberge. Wir haben keine Urlaubsvertretung, keine Vertretung im Krankenstand, teilweise habe ich sogar im Urlaub von zuhause aus gearbeitet“, erklärte er.

Geld einzutreiben sei alles andere als leicht, und als dann die Order kam, rund 300 Akten möglichst schnell abzuschließen, habe er sich dazu hinreißen lassen, irgendetwas hineinzuschreiben, um dann wieder bei Null beginnen zu können. Dass dadurch Gebühren von über 4.000 Euro entstanden, sei ihm erst bewusst geworden, als alles aufgeflogen war.

„Menschlichkeit braucht Zeit“

Den Schaden wolle er auch möglichst bald wieder gutmachen und das Geld so bald es geht an die Republik Österreich zurücküberweisen. Dennoch sei das Amtsmissbrauch - und gerade in der Justiz besonders heikel, so der Richter. „Wahrscheinlich habe ich einfach zu langsam gearbeitet“, entgegnete der Angeklagte.

Seine Arbeitsweise als Gerichtsvollzieher sei 28 Jahre lang so gewesen - es mit einer gewissen Portion Menschlichkeit zu machen -, und das würde einfach länger dauern, als Geldeintreibungen mit der Keule durchzusetzen. Dass der Angeklagte sich durch die ungerechtfertigten Gebühren vorsätzlich bereichern wollte, bestritt er vehement. Das Urteil, zehn Monate bedingter Haft, ist nicht rechtskräftig.