Chronik
28.3. 7.22 Uhr
Seit erstem März gibt es die Möglichkeit per Gesetz, Rasern das Auto abzunehmen. Ertappt die Polizei einen Raser, muss die Behörde entscheiden, ob das Fahrzeug abgenommen wird, oder nicht. Im schlimmsten Fall kann das Auto am Ende sogar versteigert werden.
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