Feinstaub: Kurzmann erwartet keine EU-Verurteilung

Die Steiermark hofft, die EU-Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte zu überzeugen. Umweltlandesrat Gerhard Kurzmann (FPÖ) glaubt jedenfalls nicht an eine Verurteilung.

Laut EU-Recht darf nur an 35 Tagen im Jahr die Tageshöchstgrenze von 50 Mikrogramm Feinstaub (PM10) pro Kubikmeter überschritten werden. In Leibnitz wurde laut dem Verkehrsclub Österreich (VCÖ) im heurigen Jahr der Grenzwert bereits an 53 Tagen überschritten, an der Messestelle Graz Don Bosco an 51 Tagen.

Auspuff; Sujetbild Feinstaub

APA/Alexander Rüscher

Viele europäischen Regionen würden ein Problem mit der Feinstaubbelastung haben, und Graz sei aufgrund seiner Kessellage besonders betroffen.

Maßnahmenpaket wird derzeit geprüft

Man werde „den Feinstaub in den nächsten Jahren drastisch verringern“, so Kurzmann Mittwochabend vor Journalisten in Brüssel, wo er an einer Konferenz der europäischen Regionen zur Luftqualität teilnimmt: Man habe der Kommission vor zwei Wochen ein überarbeitetes Maßnahmenpaket übermittelt, und es werde derzeit geprüft, ob die Fristverlängerung bis Ende Juni 2011 abschließend genehmigt werde; eine weitere Fristerstreckung sei nicht möglich.

Insgesamt werden pro Jahr neun Millionen Euro in Maßnahmen gegen Feinstaub investiert, etwa im Bereich Öffentlicher Verkehr oder der Förderung des Ölkesseltauschs, so Kurzmann: „Wir haben uns im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bemüht, und deswegen erwarte ich keine Verurteilung.“

Mehr zum Thema:

35-Tage-Grenze „langfristig schaffbar“

Das Maßnahmenpaket habe Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) überzeugt, und auch die EU-Kommission habe keinen Gesprächsbedarf signalisiert. Die 35-Tage-Grenze werde man „langfristig schaffen“, bei „kritischen Wintern“ seien die Auflagen aber „schwierig zu erreichen“, betonte Kurzmann; man dürfe aber den Winterdienst aus den Überschreitungstagen herausrechnen. Es gebe auch die Möglichkeit einer Verurteilung ohne Sanktionen durch die EU.

„Großer Handlungsbedarf“ bei Stickstoffdioxid

„Großen Handlungsbedarf“ ortet Kurzmann außerdem bei der Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2): Die ab dem Jahr 2015 geltenden N02-Grenzwerte seien durch Umstellung der LKW-Flotten nicht so schnell erreichbar.