Kartnig-Prozess: Urteil verzögert sich

Der Prozess gegen Ex-Sturm-Präsident Hannes Kartnig geht in die Verlängerung. Eigentlich war für Freitag ein Urteil geplant. Da am Dienstag ein wichtiger Zeuge der Verteidigung nicht erschien, wird es vermutlich erst Mitte Dezember ein Urteil geben.

Bundesliga-Vorstand Georg Pangl war am Dienstag als einer der wichtigsten Zeugen der Verteidigung geladen. Seine Aussage könnte den Vorwurf des versuchten Ticketbetruges entkräften, so Kartnigs Anwälte. Laut Anklage geht es um nicht erfolgte Abgaben an Bundesliga und Landesverband aus Kartenerlösen.

Pangl-Aussage wegen Operation verschoben

Pangl kam allerdings nicht zur Verhandlung, da er sich am Mittwoch einer Operation unterziehen muss. Eine Befragung sei erst in zwei Wochen möglich, hieß es. Ein Urteil wird es deshalb voraussichtlich erst am 16. Dezember geben.

Hannes Kartnig vor dem Großen Schwurgerichtssaal

APA/ Markus Leodolter

Bundesliga-Statuten als Beweis

Die Verteidigung legte am Dienstag Statuten der Bundesliga vor, wonach der Vorwurf des Ticketsbetrugs möglicherweise entkräftet werden könnte. Kartnig-Anwalt Richard Soyer betonte, die Bundesliga hätte erst ab 2010 Abgaben aus Kartenverkäufen verpflichtend festgeschrieben. Vorher sei das nicht der Fall gewesen, also könne man auch nicht von versuchtem Betrug sprechen.

Dazu soll aber noch der Bundesliga-Vorstand befragt werden, auf diesen Zeugen will die Verteidigung nicht verzichten.

Keine Klärung durch Sportamtsleiter

Bei der Befragung des zweiten Zeugen, des ehemaligen Sportamtsleiters des Landes, ging es um einen weiteren Vorwurf des versuchten Betruges. Und zwar um jene Ausfallshaftung in der Höhe von 1,2 Millionen Euro, die das Land Steiermark 2006 für den Verein beschlossen hatte. Unterschrieben wurde die Haftung aber nie, weil keine Bank dem SK Sturm einen Kredit geben wollte.

Kartnig behauptet, man habe freiwillig auf die Haftung verzichtet, deshalb könne man nicht von versuchtem Betrug sprechen. Der Sportamtsleiter konnte am Dienstag dazu keine wesentlichen Hinweise geben.

Der weitere Prozessverlauf

Am Mittwoch soll ein weiterer Zeuge und der Ersteller des Gutachtens, der Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner, noch einmal befragt werden. Die ursprünglich für Donnerstag und Freitag angesetzten Termine finden nicht statt. Weiter geht es dann am 13., 14. und 16. Dezember mit den Plädoyers.