VwGH: Kindergartenlärm ist „hinzunehmen“
Der Umbau eines Pfarrzentrums in Graz zu einer Kinderkrippe und zur Unterbringung eines zweigruppigen Kindergartens war von Nachbarn beeinsprucht worden, weil vom Vorhaben unzumutbare und gesundheitsgefährdende Lärmimmissionen zu erwarten seien, hieß es in der Beschwerde.
APA/Harald Schneider
„Unzumutbare Lärmimmissionen“
Die Anrainer beriefen sich auf ein Privatgutachten betreffend Kinderlärm in Kindergärten in Bayern. In ihrer Beschwerde machten die Nachbarn geltend, vom projektgemäßen Betrieb des Kindergartens seien „unzumutbare und der Widmungskategorie jedenfalls widersprechende Lärmimmissionen“ zu erwarten.
Kindergärten gehören zum Wohngebiet
Der Verwaltungsgerichtshof verwies auf die bestehende Flächenwidmung: Die Widmung „reines Wohngebiet“ erfasse gemäß steirischem Raumordnungsgesetz Flächen, die ausschließlich für Wohnbauten bestimmt sind, wobei auch Nutzungen zur Deckung der täglichen Bedürfnisse der Bewohner des Gebietes dienen (Kindergärten, Schulen, Kirchen u. dgl.), zulässig sind. Es entspreche „der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass die von einem Wohnhaus typischerweise ausgehenden Immissionen von Nachbarn hinzunehmen sind“.
Man habe auch wiederholt ausgesprochen, dass die von Pkw-Abstellflächen „typischerweise ausgehenden Immissionen grundsätzlich als zulässig“ anzusehen seien. Dasselbe wurde vom VwGH auch zu Kinderspielplätzen in Wohnhausanlagen festgestellt. Klargestellt wurde weiters, dass zu einem Kindergarten typischerweise auch Spielflächen im Freien gehörten, diese seien daher gleichermaßen zulässig wie der Kindergarten selbst.
Burgenland: Lärmschutzwände bei Kindergärten
In Österreich und Deutschland ist seit einigen Jahren eine Diskussion über die „Zumutbarkeit“ von Kinderlärm von Kindergärten ausgehend im Gange. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (Kija) hatten im Sommer eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes gefordert, damit Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gewertet werden könne. In Deutschland sei dies bereits im Gange. In zwei burgenländischen Gemeinden hatten Anrainer heuer erreicht, dass bei Kindergärten Lärmschutzwände errichtet werden müssen.