Kältewelle: Gewerkschaft will Baustopp

Arbeit im Freien bei Temperaturen um minus 20 Grad sei eine Zumutung, meint die Gewerkschaft Bau-Holz. Sie fordert deshalb eine kurzzeitige Einstellung von Bauarbeiten, bis die Kältewelle vorüber ist.

Thermometer zeigt -20 Grad Celsius

APA/PAP/Darek Delmanowics

Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt machen das Arbeiten am Bau schwierig

Trotz der sibirischen Kälte sind in der Steiermark derzeit rund 15.000 Personen am Bau tätig, die meisten von ihnen müssen im Freien Erdarbeiten, Isolierungen oder Umbauten durchführen. Nur die wenigsten Firmen würden die Arbeit in diesen Tagen einstellen, klagt Beppo Muchitsch, der Chef der Gewerkschaft Bau-Holz. Denn der Druck, die Projekte termingerecht fertigzubringen, sei groß.

„Kein Frostschutzmittel für Arbeiter“

„Es gibt zum Beispiel beim Beton ein Frostschutzmittel um bei Minustemperaturen zu betonieren. Aber für die Menschen, die den Beton einbringen und verarbeiten, gibt es leider kein Frostschutzmittel. Daher auch der Appell, sämtliche Bauarbeiten einzustellen, weil das einfach nicht zumutbar ist“, so Muchitsch.

Die Wirtschaftskammer schließt sich der Forderung der gewerkschaft teilweise an. „Mein Appell an die Unternehmer ist, die Baustellen bei minus zehn Grad einzustellen“, so der Landesinnungsmeister der Bausparte, Alexander Pongratz, der aber eine Ausnahme gelten lässt: „Wenn es wirklich terminnotwendige Baustellen sind, die man weiterführen muss“ - mehr dazu in Innung für Baustopp wegen Kälte.

Eine gesetzliche Regelung für Ausnahmefälle, wie eine extreme Kältewelle, gibt es nicht. Die Einschätzung, wann eine Arbeit unzumutbar ist, obliegt also jeweils dem Firmenchef bzw. dem Bauherrn. Dieser muss aber bei extremer Kälte angemessene Kleidung und warme Aufenthaltsräume zur Verfügung stellen.

Mindesttemperatur gesetzlich geregelt

In einem Aufenthaltsraum oder Baucontainer darf die Temperatur nicht unter 21 Grad betragen. Denn bei Innenräumen gibt es vom Gesetzgeber klare Regelungen. In Büros oder Verkaufsräumen muss es mindestens 19 Grad warm sein. Doch auch diese klaren Regelungen werden von den Arbeitgebern nicht immer eingehalten, sagt Karl Schneeberger von der steirischen Arbeiterkammer.

„Es gibt immer wieder Fälle, wo in Büroräumen nicht ausreichend geheizt wird. Es gibt auch immer wieder Probleme bei Verkaufslokalen, etwa bei Eingängen, wo Verkaufstätigkeiten stattfinden, wo es durch geöffnete Tür kalt ist“, sagt Schneeberger.

Verstoß kann bestraft werden

Wer am Arbeitsplatz unter der Kälte leidet, sollte den Arbeitgeber vorsichtig auf die Mindesttemperaturen hinweisen, heißt es bei der Arbeiterkammer. Ein Verstoß gegen die Schutzbestimmungen kann im Extremfall eine Geldstrafe zur Folge haben.