Zweitheizungsverbot wirkungslos

Gerade einmal 36 Stunden war am Wochenende das Zweiheizungsverbot für den Großraum Graz in Kraft. Anzeigen gab es nicht, denn laut den Gemeinden ist das Gesetz gar nicht kontrollierbar.

Das Zweitheizungsverbot tritt immer dann in Kraft, wenn die Feinstaubbelastung über einen längeren Zeitraum zu groß ist. Das war am Wochenende der Fall. In Graz und acht Umlandgemeinden war es damit verboten, Zweitheizungen, die mit Festbrennstoffen befeuert werden, in Betrieb zu nehmen. Schon nach 36 Stunden wurde das Verbot wieder aufgehoben.

Zu wenig Vorlaufzeit

Für die Kontrollen des Gesetzes sind die Gemeinden, die Bezirkshauptmannschaften und der Magistrat Graz zuständig, und ebendas sorgt nun für Kritik, denn das Gesetz sei unkontrollierbar. Die Amtsleiterin der Gemeinde Hausmannstätten, Johanna Hafner, sagte etwa, sie habe erst Freitagmittag erfahren, dass das Verbot ab Samstag, 0.00 Uhr gelte. Das sei zu kurzfristig gewesen.

Mann befeuert Kamin

dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

Von außen lässt sich nicht erkennen, ob eine Zweitheizung in Betrieb ist

Und auch Hannes Binder vom Grazer Umweltamt bestätigte, dass das Gesetz in der Praxis nur schwer überprüfbar sei: „Das ist die schwierige Situation, dass wir eigentlich kaum einen Überblick haben, wo diese Zweitheizungen sind. Nur weil ein Kamin raucht, kann man nicht sagen, das ist jetzt die Zweitheizung.“ Eigene Kontrollore könne man sich auch in Graz nicht leisten, so Binder.

Behörden auf Nachbarn angewiesen

Hafner spricht von einer Vernaderungspolitik. Denn die Gemeinde sei auf Nachbarn angewiesen, die einander ausspionieren - was diesmal offenbar nicht passierte, denn die Anzeigen blieben aus. Anders sieht das Umweltlandesrat Gerhard Kurzmann (FPÖ): „Diese Kritik überrascht mich, denn bereits vor Weihnachten ist die Information an die Gemeinden ergangen, und da ist uns das nicht mitgeteilt worden, dass diese Verordnung nicht vollziehbar sein soll.“

Zwar könne auch das Land nicht mehr Personal einstellen, um das Verbot zu kontrollieren, eine Verordnung ohne Sanktionen hätte aber keinen Sinn, so Kurzmann widersprüchlich. Unterm Strich bewerte er den Effekt des Verbots positiv, auch wenn sich die Einsparungen nicht quantifizieren ließen.

Graz: Feinstaub-Jahresgrenzwert überschritten

Graz hat bereits jetzt den Feinstaub-Jahresgrenzwert überschritten. Der Sonntag war der 26. Tag, an dem in der Landeshauptstadt eine zu hohe Feinstaubbelastung gemessen wurde. Erlaubt sind maximal 25 Tage im gesamten Jahr - mehr dazu in Feinstaub-Jahresgrenzwert überschritten.