Funktionäre halten Kartnig-Urteil für bedenklich

Die Urteile im Kartnig-Prozess lassen die Wogen noch immer hochgehen. Die Urteile sind zwar nicht rechtskräftig, Funktionäre steirischer Sportvereine fürchten aber negative Auswirkungen. Bedenken kommen auch von Rechtsexperten.

Hannes Kartnig

APA/Markus Leodolter

Die Höhe des Kartnig-Urteils schreckt offenbar viele Sportfunktionäre

Viele Funktionäre wollen das Kartnig-Urteil nicht kommentieren, die Höhe des Urteils schreckt aber offenbar viele: Hannes Kartnig wurde am Freitag zu fünf Jahren unbedingter Haft und einer Geldstrafe von 6,6 Millionen Euro verurteilt, auch die sieben Mitangeklagten erhielten Geld- und Haftstrafen - mehr dazu Fünf Jahre unbedingte Haft für Hannes Kartnig.

GAK-Bittmann: „Warnendes Beispiel“

GAK-Präsident Benedikt Bittmann will es positiv sehen: „Natürlich ein warnendes Beispiel für alle, korrekt zu arbeiten, weil es wird hoffentlich diese Folge haben, dass sich die Sportfunktioniere der Verantwortung bewusst sind.“

Gegen Bittmanns Vorgänger wird ja wegen ähnlicher Delikte wie im Fall Kartnig ermittelt - mehr dazu in Nach Kartnig-Prozess: Auf Sturm folgt der GAK.

Sturm-Jauk: „Kein Vorbei mehr an Professionalität“

Eine positive Wirkung auf andere Vereine sieht der heutige Sturm-Präsident, Christian Jauk: „Es gibt an der Professionalität kein Vorbei mehr nach diesem Urteil.“

Hödl: „Funktionäre müssen für alles Kopf hinhalten“

Bedenken kommen von Claus Hödl, Obmann der Handball-Mannschaft Union Juri Leoben: „Es geht einfach darum, dass die Funktionäre wirklich für alles den Kopf hinhalten müssen, und das ist das Schlimme. Das ist eigentlich mein Hobby, ich könnte in der Zwischenzeit Golfspielen, und stecke Zeit und Engagement hinein, und dann hat man Probleme auch noch.“

„Vermögensdelikte werden besonders hart bestraft“

Bedenken kommen auch von Rechtsexperten. Mehrere Aspekte am Kartnig-Urteil geben dem Grazer Privatrechtler Bernd Schilcher zu denken - vor allem, was das Strafverhältnis zwischen Gewalt- und Vermögensdelikten betrifft: „Wenn Sie schauen, fahrlässige Tötung bei uns, wird weit weniger bestraft, als wenn es ums Geld geht, gegen Eigentum, gegen Vermögen. Fahrlässige Tötung ist bei uns ein Jahr, in Deutschland fünf Jahre, in der Schweiz drei Jahre. Wir sind bei Tötungsdelikten sehr milde, schon vom Gesetzgeber her und auch vom Richter her. Wenn ich mir die Kinderschänder dazu vorstelle, da sind wir auch sehr milde, aber offenbar beim Geld sehr schnell.“

Schutz des Geldes hoch geschätzt?

Der Schutz des Geldes würde bei uns sehr hoch geschätzt werden, so Schilcher, dagegen „der Schutz von Gesundheit und Leben nicht so hoch. Das finde ich bedenklich oder zumindest sollte man es sich überlegen." Auch die beim Prozess ausgesprochenen Millionenstrafen geben nach Meinung des Rechtsexperten Anlass zum Nachdenken: „Das sind Millionenstrafen an Leute, die ehrenamtlich tätig waren. Das ist natürlich ein Signal, auch das Signal, wie soll der das zahlen. Wenn damit gerechnet wird, die können das eh nicht zahle ,dann ist es bedenklich, wenn ich eine Strafe verhänge, von der ich weiß, die kann niemand zahlen, dann ist das nicht sehr gut für die Ernsthaftigkeit der Justiz.“

Prozess noch lange nicht zu Ende

Wie geht es nun beim Urteil weiter? Das Gericht muss das Urteil nun einmal schriftlich verfassen - das kann sogar Monate dauern. Dann haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ja bereits Berufung bzw. Nichtigkeitsbescherde angekündigt - auch da werden Monate vergehen. Bis das Höchstgericht entscheidet, wird es also dauern.

Je nach Höchstgerichtsentscheid kann das Verfahren dann neuerlich aufgerollt werden, die Strafen könnten aber auch bestätigt, herabgesetzt oder erhöht werden - beim Herberstein-Prozess etwa dauert es bis zum Letztentscheid fast drei Jahre.