Bürgermeister suchte via Facebook nach „Vandalen“

Der Gleisdorfer Bürgermeister Christoph Stark hat mit seiner Suche nach zwei Burschen via Facebook für Diskussionen gesorgt. Die Burschen waren auf dem abgesperrten Gelände des Freibades in die Rutsche geklettert. Mithilfe eines Fotos wollte Stark die Burschen ausfindig machen.

Das Verhalten der Jugendlichen sei nicht gut für das öffentliche Gut – so steht es unter dem Foto, das der Gleisdorfer Bürgermeister am Dienstag auf seinem Facebook-Profil und seiner Homepage veröffentlichte.

Über 150 Reaktionen

Über 150 Reaktionen hat es auf seine Suche gegeben. Darunter auch die gesuchten Namen der Burschen, mit denen er jetzt das Gespräch suchen will. Doch ist diese Art der Selbstjustiz auch restlich abgesichert?

Facebook

APA/dpa/Stephan Jansen

Der Bürgermeister nutzte Facebook, um an die Namen der beiden Burschen zu kommen

Facebook zur Verbrecherjagd?

Laut Matthias Kettemann, Spezialist für Internetrecht an der Uni Graz, liege bei dieser Formulierung des Gleisdorfer Bürgermeisters weder eine Ehrenbeleidigung vor, noch üble Nachrede, noch habe er das Amt des Bürgermeisters missbraucht.

Aber es gibt ein widerrechtliches Verhalten des Bürgermeisters in Bezug auf die Privatsphäre: „In dem Fall hat sich der Bürgermeister als Privat-Sheriff betätigt und hat Facebook zur Verbrecherjagd eingesetzt, aber das durfte er nicht, weil keine rechtliche Grundlage bestanden hat.“ Denn, so der Rechtsexperte, auch die beiden Jugendlichen im Alter von 15 Jahren hätten einen Anspruch auf Privatsphäre. Große Konsequenzen müsse der Bürgermeister laut Rechtsexperten aber nicht befürchten: „Es besteht zwar der Verdacht, dass eine Menschenrechtsverletzung vorliegt, aber weder das Zivilrecht noch das Strafrecht ist in diesem Fall einschlägig.“

Stark: Wollte Burschen keinen Schaden zufügen

Das Recht auf Privatleben wird mit Paragraph 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt. Hausfriedensbruch kann man den Jugendlichen nur bedingt vorwerfen, weil sie nichts zerstört haben. Das Foto der zwei Jugendlichen, die darauf vermummt zu sehen sind, wurde dem Bürgermeister zugespielt. Rechtlich hat er sich vor der Veröffentlichung nicht beraten lassen, aber „ich habe versucht, diese Sache sehr vorsichtig zu formulieren, um den beiden Genannten sicher keinen Schaden zuzufügen. Sie sind schlussendlich über Zäune gestiegen, haben fremdes Eigentum betreten und das kann die öffentliche Hand nicht auf Dauer kommentarlos hinnehmen“, so Stark.

Bürgermeister würde wieder gleich handeln

Sollte es zu einem Verfahren kommen, würde er diesem Gelassen entgegensehen: „Wenn sich herausstellen sollte, dass mein Verhalten nicht rechtmäßig war, nehme ich das zur Kenntnis. Auf ein Verfahren wäre ich sehr gespannt, ich würde mich auch dann danach richten, bis dahin würde ich auch weiterhin gleich handeln.“ Ihm sei es sehr wichtig gewesen, die Namen der beiden Jugendlichen zu bekommen. Am Mittwochabend trifft er sich gemeinsam mit den Jugendlichen und den Eltern, um seinen Standpunkt als Bürgermeister darzulegen.

Link: