Kogler sagte im Schläger-Prozess aus

In Graz ist am Montag der Prozess gegen acht Männer aus der rechten Szene fortgesetzt worden. Es geht um 2 Schlägereien, bei denen 2 Personen schwer verletzt wurden. Als Zeuge geladen war auch der Grüne Nationalratsabgeordnete Werner Kogler.

Gegen die Schlägertruppe sind zwei Verfahren anhängig: eines wegen schwerer Körperverletzung und ein zweites wegen Wiederbetätigung - dieses Verfahren wird erst im Mai aufgenommen. Derzeit wird wegen zwei Schlägereien - eine in einem Studentenlokal, die zweite beim Public Viewing zur Fußball-WM 2010 im Grazer Pfauengarten - verhandelt.

Vergangene Woche wurde mit der Einvernahme der Zeugen begonnen. Am Freitag schilderte ein Zeuge, wie er offenbar hören konnte, wie einem Opfer - der Mann hatte Kogler in den Pfauengarten begleitet - von einem der Angeklagten das Jochbein gebrochen wurde – mehr dazu in Schläger-Prozess: Knochenbruch „gehört“.

Angeklagte

ORF

Nachdem die Beschuldigten einvernommen wurden, sind seit letzter Woche die Zeugen am Wort

Kogler fiel aggressives Verhalten auf

Am Montag war nun Kogler im Zeugenstand: In seiner Aussage schilderte er, dass ihm das aggressive Verhalten der jungen Männer in schwarzen Deutschland-Fan-Dressen aufgefallen sei, zudem habe er einzelne Wörter wie „weißer Nigger“ oder „Deutschland Sieg“ verstanden.

Er habe mitbekommen, wie eine Rangelei begann, habe sich eingeschaltet und gesagt, er habe genau gesehen, dass diese Gruppe angefangen habe: „Daraufhin hat einer gesagt ‚Ah, die Grünen sind auch da‘, da war mir klar, dass ich als Politiker identifiziert worden war“, so Kogler.

Bier ins Gesicht geschüttet

Dann habe er gehört, wie einer gerufen habe: „Wir rücken ab“ - das sei ihm aufgrund der militärischen Ausdrucksweise im Gedächtnis geblieben; dann sei die Gruppe an ihm vorbei gegangen, und er habe nichts mehr gesehen: „Mir wurde völlig ansatzlos ein Bier ins Gesicht geschüttet, und da war ich sekundenlang außer Gefecht“, so Kogler.

Warum sein Bekannter der Gruppe nachgegangen sei, wisse er nicht: Wie und von wem seinem Begleiter das Jochbein gebrochen wurde, habe er nicht gesehen - er habe diesen erst wenig später wieder getroffen, da sei er blutverschmiert gewesen.

„‚Germanen gegen Nigger‘ - so war die Aufstellung“

Auf die Frage eines Verteidigers, woran er erkannt habe, dass es sich um rechtsradikale Ausschreitungen handle, sagte Kogler deutlich: „An der Diktion, dem Auftreten, dem Verhalten, da ging es deutlich um ‚Germanen gegen Nigger‘ - so war die Aufstellung.“

„Es wurde zu gefährlich“

Ein weiterer Zeuge - ein junger Bursche, der mit seinem Freund das Fußballspiel sehen wollte - schilderte am Montag in seiner Aussage, dass ihn die Gruppe bereits vor der eigentlichen Schlägerei angepöbelt habe - er hätte ihnen die Sicht genommen. Einer der Männer habe gleich mit der Faust ausgeholt, so der Zeuge; er habe sich geduckt und wurde von der Faust berührt, aber nicht getroffen. Der Richter wollte wissen, ob er die Gruppe dann noch weiter beobachtete. "Wir sind abgehaut, weil uns das zu gefährlich war“, antwortete der Zeuge.

Ein Schlag im Vorbeigehen

Der Begleiter Koglers schilderte bereits am Freitag im Zeugenstand, er habe durch zwei Schläge mit dem Ellenbogen und mit der Faust einen Jochbeinbruch erlitten und leide heute noch an Tinnitus. Nur weil ein Unbeteiligter nach dem zweiten Schlag schützend zwischen ihn und den Schläger getreten sei, sei er nicht noch schlimmer zugerichtet worden.

Dieser Mann stand am Montag ebenfalls im Zeugenstand. Er erkannte einen der Angeklagten; dass er bewusst dazwischen gegangen sei, schwächte er aber ab: „Da waren viele Leute“. „Aber wieso haben sie einen Schlag ins Gesicht bekommen?“, fragte der Richter. „Der Mann war betrunken. Ich weiß nicht mehr so genau.“ Er habe viel Blut gesehen und den Schläger dann der Security gezeigt, die ihn festhielt, bis die Polizei kam. Der Angeklagte selbst meinte bisher, ein Schlag im Vorbeigehen könne schon vorgekommen sein, mehrmals habe er das Opfer aber sicher nicht geschlagen.

Der Prozess wird am Dienstag mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.