17.000 Krähen zum Abschuss freigegeben

Um der vielen Krähen Herr zu werden, dürfen ab Samstag knapp 17.000 Krähen in der Steiermark bejagt werden. Die Landesregierung gab grünes Licht für den Abschuss der Vögel, die vielen Landwirten das Leben schwermachen.

Generell dürfen Nebel- und Rabenkrähen in der Zeit von 1. Juli bis 31. Dezember bejagt werden. Für sogenannte Junggesellentrupps, das sind in Gruppen auftretende Krähen die nicht brüten, gilt die Verordnung der Landesregierung schon ab 14. April bis zum 31. März nächsten Jahres.

Krähenschwarm

APA/Waltraud Grubitzsch

Seitinger: Krähen verursachen große Schäden

Für Agrarlandesrat Johann Seitinger (ÖVP) war es bereits höchste Zeit, den Beschluss zu fassen: „Wir hatten im Vorjahr und in den Jahren zuvor sehr hohe Schäden in der Landwirtschaft, der geht in die Hunderttausende. Wir hatten im Vorjahr im Maisbau und im Getreidebau Schäden, die über eine halbe Million Euro ausmachten. Aber wir merken auch, dass Singvogelpopulationen von den Krähen angegriffen werden, dass Krähen sogar bei Gebäuden den Fensterkitt herauspicken.“

Die Verordnung regelt, wie viele Krähen abgeschossen werden dürfen. „Pro Bezirk gibt es eine Abschussquote, die den Jägern bekanntgegeben ist. Die Bauern setzen sich mit den Jägern sehr oft an einen Tisch zusammen und werden gemeinsam diese Bejagung bzw. das Abschrecken der Tiere vornehmen“, erklärte Seitinger.

Landesrat will Ausweitung der Abschussliste

Verärgert zeigte sich Agrarlandesrat Seitinger, dass die Jagd auf Elstern und Eichelhäher, im Gegensatz zu den anderen Bundesländern und ganz Europa, in der Steiermark weiter nicht erlaubt ist, denn auch diese Vögel würden enorme Schäden anrichten.

Die Beamten der Naturschutzabteilung hatten unter Hinweis auf nicht ausreichende Schadensaufzeichnungen aus den letzten Jahren die Bejagung verhindert. Das sollte sich 2013 allerdings ändern, so Seitinger.

Ähnliche Probleme sieht Seitinger übrigens bei anderen Arten wie dem Kormoran, dem Reiher und dem Fischotter, die die heimischen Gewässer ausfischen würden, was sich wiederum auf die Wasserqualität auswirke, so Seitinger.

Tierschützer kritisieren „Krähenhetzjagd“

Die Einschätzung des Landesrats, der selbst Jäger ist, er habe „noch niemanden getroffen, der nicht für eine drastische Reduzierung der Rabenvögel wäre“, wird allerdings von Tierschützern nicht geteilt. So spricht der „Aktive Tierschutz Steiermark“ von einer „Krähenhetzjagd“. Unter Berufung auf Experten heißt es in einer Aussendung, dass die behaupteten Schäden in der Landwirtschaft nicht notwendigerweise immer von Krähen verursacht werden.

Eigentliche Hauptursache hinter den Schäden sei die Zerstörung der Lebensräume der Tiere und der Einsatz von Pestiziden. Gegner zweifeln nicht nur das Ausmaß der Schäden an, sondern bekritteln auch, dass es keine validen Bestandserhebungen gebe.

Der Landtag hatte im Juni 2011 eine Novelle des Naturschutzgesetzes beschlossen. Waren früher Einzelgenehmigungen der Bezirkshauptmannschaften notwendig, kann seither die Landesregierung per Verordnung die Bejagung von Krähen, Raben, Kormoranen und Graureihern gestatten. Grüne und KPÖ stimmten dagegen. 2011 bezog sich die Abschussfreigabe auf bis zu 35.000 Krähen.