Falschaussage: Botwinow verurteilt

Der ehemalige Langlaufprofi Michail Botwinow ist am Mittwoch am Straflandesgericht Leoben - nicht rechtskräftig - zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Botwinow soll bei den Dopingermittlungen gegen Ex-ÖSV-Trainer Walter Mayer gelogen haben.

Bereits im Dezember 2009 wurde Botwinow von der „SoKo Doping“ zum Fall Mayer als Zeuge befragt. Dabei gab Botwinow an, nie in den Räumlichkeiten der umstrittenen Wiener Firma Humanplasma gewesen zu sein. Ex-ÖSV-Trainer Walter Mayer sagte als Zeuge vor Gericht, dass er nicht wisse, ob Botwinow bei Humanplasma war, um sich Blut abnehmen zu lassen, bestätigte aber, dass er mit ihm definitiv nie dort gewesen sei.

Vier Monate bedingte Haft

Laut Anklage habe sich Botwinow aber bei Humanplasma sehr wohl Blut abnehmen lassen und im Mayer-Prozess gelogen - das bestätigte auch der Geschäftführer von Humanplasma, dessen Angaben das Straflandesgericht Leoben nun für glaubwürdiger einstufte: Der Richter verurteilte den zweifachen Olympia-Medaillengewinner zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe. Sie sind auf eine Probezeit von drei Jahren festgesetzt.

Michail Botwinow

APA/EXPA/ Sandro Zangrando

Die Verteidigung kündigte bereits Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an - das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Zeugen sagten ab

Das Urteil wurde trotz des Fernbleibens von weiteren Zeugen gefällt - die ehemalige Weltklasseläuferin Stefanie Graf-Zitny sagte aus gesundheitlichen Gründen ihr Kommen ab - mehr dazu in Graf-Zitny lässt sich entschuldigen (sport.ORF.at). Die beantragte Ladung dieser Zeugin und weiterer Zeugen hatte schon einmal für eine Vertagung des Prozesses gesorgt – mehr dazu in Botwinow-Prozess erneut vertagt (12.10.2011). Mit dem Urteil wollte das Gericht eine neuerliche Prozess-Verzögerung vermeiden.