Hundeführerschein beschlossen

Steirische „Herrln“ und „Frauerln“, die sich erstmals einen Vierbeiner zulegen, benötigen ab 2013 einen Hundeführerschein. Das beschloss der zuständigen Ausschuss des Landtags am Dienstag. Auch die Hundesteuer wird deutlich erhöht.

Der für neue Hundehalter verpflichtende „Hundekundenachweis“ ist in entsprechenden Kursen zu erwerben, die einmal vierteljährlich in jedem Bezirk angeboten werden, abgehalten werden sie von den Amtstierärzten.

Verpflichtender Kurs

Die Kurse umfassen eine Ausbildung im Ausmaß von rund sechs Stunden, für die 40 Euro verrechnet werden. Dabei werden etwa Grundlagen der Hundeführung und -haltung, Fragen der Haftung, des Tierschutzes und der richtigen Rassenauswahl vermittelt.

Hundesteuer wird vereinheitlicht

Neu ist auch die Vereinheitlichung der Hundesteuer, die ja an die Gemeinde entrichtet wird und bisher unterschiedlich hoch bemessen wurde: Die Steuer beläuft sich ab sofort auf 60 Euro pro Hund pro Jahr.

Hund

Julian Stratenschulte

Wer Kurse belegt, zahlt künftig weniger Hundesteuer

Billiger wird es, wenn der Hundehalter zusätzlich freiwillige Kurse belegt. Umgekehrt zahlt ein Hundehalter, der ohne „Führerschein“ unterwegs ist, das Doppelte. Als weitere Sanktion drohen in der Folge Geldstrafen bis hin zur Abnahme des Hundes.

50 Prozent steuerliche Ermäßigung gibt es bei genau definierten Wachhunden, überhaupt ausgenommen von „Hundekundenachweis“ und Hundesteuer sind Diensthunde öffentlicher Wachen und des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals sowie Blindenhunde und speziell ausgebildete Hunde zum Schutz hilfloser Personen, Hunde in konzessionierten Bewachungsunternehmen sowie Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen.

„Verantwortung für ein Lebewesen“

Wie es in einer Aussendung seitens der Architekten der Neuregelung, Landesrat Johann Seitinger (ÖVP) und SPÖ-Klubobmann Walter Kröpfl, heißt, hätten mehrere Problembereiche zu der Initiative geführt, darunter die nicht seltene Abschiebung von verschenkten Hunden in Tierheime und die damit verbundenen Kosten von rund zwei Millionen Euro für die öffentliche Hand.

„Ein Tier zu haben bedeutet, Verantwortung für ein Lebewesen zu übernehmen. Tiere haben besondere Eigenschaften, mit denen man richtig umgehen muss, sie haben Anspruch auf artgerechte Haltung, weshalb eine entsprechende Bewusstseinsbildung und Information wichtig ist“, so Landesrat Seitinger.

Andere Parteien dürften mitstimmen

Auch die anderen Parteien dürften bei der Neuregelung, konkret der Novellierung des steirischen Hundeabgabegesetzes und des Landessicherheitsgesetzes, mitgehen - abgestimmt wird bei der nächsten Sitzung des Landtages am 3. Juli. „Wir werden dem neuen Gesetz zustimmen, bedauern aber, dass keine Möglichkeit gefunden wurde, damit gleichzeitig die Finanzierung der steirischen Tierheime abzusichern“, erklärte etwa der Grüne Abgeordnete Lambert Schönleitner.

Mit dem neuen Gesetz findet eine jahrelange Debatte ihr Ende, erste Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP vor zwei Jahren waren noch gescheitert - mehr dazu auch in Hundehaltegesetz tritt noch heuer in Kraft (5.2.2012).