Datenschutz: Bürgerbefragung „schäbig“

Datenschützern ist die Grazer Bürgerbefragung ein Dorn im Auge. Bei der Abstimmung per Post oder im Internet muss das Geburtsdatum angegeben werden - Experten sprechen von einer „schäbigen“ und „unzulässigen“ Vorgangsweise.

Seit Freitag können 230.000 Grazer über die Zukunft der Reininghausgründe sowie über die Umweltzone abstimmen – mehr dazu in Bürgerbefragung in Graz startet. Dabei wird auch das Geburtsdatum abgefragt - das sei zwar prinzipiell erlaubt, erklären die Datenschützer, aber nur wenn die zugrunde liegende Abstimmung auf einer gesetzlichen Grundlage basiere, was bei der Bürgerbefragung in Graz nicht der Fall sei.

Manipulationen sollen verhindert werden

Mit der Angabe des Geburtsdatums will man Manipulationen verhindern, erklärt der Sprecher des Grazer Bürgermeisters Siegfried Nagl (ÖVP), Thomas Rajakovics: „Es ist so, dass bei dieser Bürgerumfrage nicht hoheitlich nach dem Volksrechtegesetz abgestimmt wird, sondern im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der Stadt. Diese Codes und das Geburtsdatum sind im Prinzip zu verstehen wie eine Bankomatkarte, und der dazugehörige Pincode ist wichtig, damit jede Stimmabgabe nur einmal erfolgen kann und das jeweils der, der die Stimme abgegeben hat, auch der ist, der das Kuvert bekommen hat.“ Es könne nicht rückverfolgt werden, wer welche Stimme abgegeben habe, versichert Rajakovics, die Anonymität sei gewahrt.

Datenschützer: Gesetzliche Grundlage fehlt

Datenschützer Hans Zeger von der ARGE Daten ist da ganz anderer Meinung: Er hält die Abstimmung zunächst generell für unzulässig, denn „die Verwendung von Wählerevidenzdaten für eine Bürgerbefragung ist nur zulässig, wenn sie auf einen gesetzlichen Beschluss zurückgeht. Hier hat ein Gemeinderat quasi eine Art privatwirtschaftliche Entscheidung zu machen, so ähnlich wie man Bleistifte oder Verkehrstafeln einkauft, und das ist sicher unzulässig.“ Das Bürgermeisteramt weist darauf hin, dass es ein Rechtsgutachten der Uni Graz gibt, wonach diese Art der Datenverwendung „in Ordnung geht“.

Gegen den Strich geht dem Experten aber auch die Angabe des Geburtsdatums - denn um zu prüfen, ob die Person, die abgestimmt hat, auch mit den Daten zusammenpasst, brauche man auch den Namen dazu, argumentiert Zeder: „Hier wird offensichtlich dieser Personenbezug verschleiert, und das Ganze noch ohne gesetzliche Grundlage - das halte ich für wirklich schäbig.“

Bürgermeister versteht Kritik nicht

Die Vorgangsweise des Grazer Gemeinderates sei ein abschreckendes Beispiel für direkte Demokratie, so Zeger weiter: In Graz würden nach Lust und Laune - vorrangig aus parteipolitischem Interesse - Fragebögen verschickt. Von Seiten des Bürgemeisteramtes versteht man die Kritik nicht, es seien schließlich nicht die Daten der Wählerevidenz verwendet worden, sondern die Adressen der Hauptwohnsitze.

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