Lebenslange Haft für versuchten Mord

Zu lebenslanger Haft ist am Freitag in Leoben ein 63-jähriger Knittelfelder verurteilt worden. Der Mann soll Ende Jänner versucht haben, seine Frau zu erstechen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gerichtsurteil

APA/dpa

Das Urteil lautet auf lebenslange Haft.

Versuchten Mord, versuchte geschlechtliche Nötigung, Nötigung, Körperverletzung und gefährliche Drohung. Die Auflistung der Vergehen, die dem Knittelfelder vorgeworfen werden ist lange. Jahrelang soll der Mann - der ein Alkoholproblem hat - seine 56-jährige Frau psychisch unter Druck gesetzt haben, bevor ein Streit an einem Sonntagabend Ende Jänner völlig eskalierte.

„Stich zu wenn du dich traust“

Mit einem Küchenmesser soll er seine Frau im Brustbereich schwer verletzt haben. Es sei nur deshalb beim Versuch geblieben, weil es der Frau gelang die Polizei zu alarmieren, so die Staatsanwältin.

Stimmt nicht, meint der Beschuldigte, er habe erst zugestochen, als seine Frau ihn quasi dazu aufgefordert habe: „Stich zu, wenn du dich traust!“ Eine Mordabsicht bestreitet der Kinttelfelder. Die Staatsanwältin kann seiner Erklärung einer Affekthandlung allerdings wenig abgewinnen. Denn immerhin habe der Angeklagte das Messer danach abgewaschen, in die Küchenlade zurückgelegt und sich ins Wohnzimmer gesetzt.

Schwere Persönlichkeitsstörung

Das Opfer wirft dem Mann außerdem vor, es gewürgt und damit gezwungen zu haben, sich mit ihm einen Pornofilm anzuschauen. Doch daran kann sich der Angeklagte laut eigenen Angaben nicht mehr erinnen.

Der Gerichtspsychiater attestiert dem Knittelfelder eine massive Persönlichkeitsstörung, auch wenn er sich reumütig zeigt. Es tue ihm leid, was er seiner Frau und seiner Familie angetan habe. Der Angeklagte wird in sämtlichen Punkten schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Der Mann legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.