Pucher begrüßt Bettelverbot-Aufhebung

Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch das allgemeine Bettelverbot in Salzburg für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung erhofft sich Armenpfarrer Wolfgang Pucher auch für die Steiermark. Verfassungsexperten sind sich noch nicht sicher.

Wolfgang Pucher

ORF

Die Bettelverboten in Salzburg und der Steiermark sind beinahe ident

Das generelle Bettelverbot in der Steiermark ist mit jenem in Salzburg beinahe ident, Pucher ist daher davon überzeugt, dass es nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht halten werde: „Er (der Verfassungsgerichtshof, Anm.) hat sich einmal die Mühe gemacht, die Argumente ganz genau anzusehen, was man darf und was man nicht darf, und da findet man in einigen Punkten die klare Erklärung, dass man einen Menschen, der unaufdringlich und still um Hilfe bittet, nicht verbieten kann, dies zu tun - und genau das ist in der Steiermark der Fall.“

Klagen aus OÖ und Kärnten abgewiesen

Eine Entscheidung zum Bettelverbot in der Steiermark wird im Herbst erwartet. Die Klagen aus Oberösterreich und Kärnten wies der Verfassungsgerichtshof allerdings ab, da hier nicht alle Formen des Bettelns, sondern etwa nur das aggressive Betteln verboten sind - mehr dazu in VfGH: Verbot aggressiven Bettelns rechtens (oesterreich.ORF.at).

„Generelles Bettelverbot ist unmenschlich“

Auch Pucher ist gegen das aggressive Betteln: „Ich habe nie etwas dagegen gehabt, gewisse Formen des Bettelns nicht zuzulassen, ich bin auch gegen aggressives Betteln. Die Stadt Graz hat ja schon einmal einen Erlass herausgegeben, wonach aggressives Betteln verboten ist, dagegen haben wir nicht opponiert, aber ein generelles Bettelverbot ist unmenschlich.“

Die Vinzenzgemeinschaft werde sich auch im Rahmen des neu gegründeten „Österreichischen Forums gegen Bettelverbote“ weiterhin dafür einsetzen, „dass diesen ärmsten Menschen gegenüber Mindeststandards an Respekt und Toleranz entgegengebracht werden. Vor allem auch, dass man nicht unter dem Deckmantel einer bedrohten Sicherheit ihnen die Anwesenheit im öffentlichen Raum verwehrt“, so Pucher.

Grazer Menschenrechtsbeirat bei Pucher

Auch der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz bezeichnet das vorliegende Höchstgerichtsurteil als „wichtigen Etappenerfolg und richtigen Schritt in die richtige Richtung für einen menschenrechtskonformen Umgang mit bettelnden Menschen“.

Dementsprechend will sich Vorsitzende Elke Lujansky-Lammer auch weiterhin gegen Bettelverbote positionieren: „Wir werden die Bürger sachlich darüber informieren und für eine Sozialpolitik eintreten, die auf keinen notleidenden Menschen vergisst oder gar gesetzlich gegen diese ohnehin sozial benachteiligten Menschen vorgeht.“

Verfassungsexperte ist vorsichtig

Der steirische Verfassungsexperte Christian Brünner ist sich nicht sicher, ob die Höchstrichter das steirische Verbot – wie in Salzburg – kippen werden. Denn in Salzburg ist das Betteln ausnahmslos verboten – egal ob still oder aggressiv. In der Steiermark gilt auch ein generelles Bettelverbot, aber Gemeinden dürfen Zonen einrichten, in denen das Betteln erlaubt ist: "Das ist die Unsicherheit, wie der Verfassungsgerichtshof in Bezug auf das Bettelverbot in der Steiermark entscheiden wird“, so Brünner.

Die steirische Rechtslage sei anders und juristisch geschickter angelegt wie jene in Salzburg, so Brünner: "Zeigen Sie mir einen Gemeinderat der einen Antrag stellen wird, Erlaubnisbereiche für das Betteln in der Gemeinde einzurichten. diesen Gemeinderat muss man erst finden.“ Generell sei die Entscheidung der Verfassungsrichter, das Salzburger Bettelverbot zu kippen, aber auch richtungsweisend für die Steiermark, sagt Brünner.

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