UVS: „Bimmelverbot“ für Kühe
Anstoß waren die Beschwerden zweier Familien in Stallhofen im Bezirk Voitsberg: Ein Landwirt hatte dort auf einer angrenzenden Weide seinen Kühen Glocken umgehängt.
APA/dpa/Karl-Josef Hildenbrand
Kühe waren äußerst nachtaktiv
Die Tiere waren jedoch nicht nur am Tag, sondern auch in der Nacht höchst aktiv. Insbesondere fraßen die Kühe ihr Futter aus metallischen Trögen, was den Lärmpegel zusätzlich deutlich erhöhte. Die Anrainer hielten die stete Lärmbelästigung nicht mehr aus und erstatteten Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft - eine Geldstrafe folgte.
Landwirt blieb uneinsichtig
Doch der Landwirt blieb uneinsichtig: Das Geläute der Kuhglocken gehöre für ihn zur Tradition, außerdem wirke das Gebimmel beruhigend. Der UVS teilte diese Meinung in der jüngsten Entscheidung jedoch nicht. So heißt es darin: „Eine unzumutbar belästigende Verwahrung von Rindern liegt vor, wenn die Tiere mit Kuhglocken in einem ländlichen Gebiet mit verstreuten Wohnobjekten innerhalb einer umzäunten Weide gehalten werden und die Tiere in der Nacht durch das Läuten der Glocken ein lautes Geräusch erzeugen, welches die Nachtruhe von Anrainern stört.“
Entscheidung mit Signalwirkung
Bei dem vorliegenden Fall handle es sich um kein Almgebiet, sondern um eine Streusiedlung, in der Kuhglockengeläute weder als traditionell noch als beruhigend empfunden werde, so Richter Erich Kundegraber. Er sagte zudem, dass dieser Fall zwar eine Einzelfallentscheidung sei, jedoch mit großer Signalwirkung. Der besagte Landwirt muss ab sofort auf die Kuhglocken verzichten, die Anrainer hoffen nun auf ihre Ruhe. Bleibt der Bauer aber weiterhin uneinsichtig, drohen ihm weitere Strafen der Bezirkshauptmannschaft.