Fall Oliver: Vater vor Gericht erschienen

Der Prozess gegen den Vater des fünf Jahre alten Oliver ist auf Mittwoch vertagt worden. Die Mutter des Buben wurde noch nicht befragt. Der Däne ist wegen Nötigung und Freiheitsentziehung angeklagt. Er erschien auch vor Gericht.

Kurz vor Prozessbeginn erschien der Vater im Grazer Straflandesgericht. Die Staatsanwältin sprach in ihrem Eröffnungsvortrag von einem „Akt der Selbstjustiz“ und schilderte, wie der Däne seinen Sohn vor dem Kindergarten in Graz der Mutter entzogen und ihn nach Dänemark gebracht habe – mehr dazu in Fall Oliver: Die Chronologie.

„Oliver ist schwer traumatisiert“

Die Staatsanwältin wies gleich zu Beginn darauf hin, dass „hier sicher nicht das Obsorgeverfahren geführt wird“. Sie listete nochmals die gesamte Chronologie der Ereignisse auf. „Oliver ist schwer traumatisiert“, so die Anwältin der Mutter, die als Zeugin geladen war. Zu Wort kam sie allerdings nicht. Der Richter sagte, er habe noch mehr Verhandlungen und werde deshalb auf Mittwoch vertagen.

Eine Zeugin, die den Vorfall vor dem Kindergarten im April in Graz beobachtet hatte, wurde angehört. „Ich habe mir gedacht, da will heute ein Kind aber überhaupt nicht in die Kinderkrippe“, schilderte sie ihre Reaktion auf die Schreie des kleinen Buben. Erst dann habe sie gemerkt, dass etwas nicht stimmt. Ein Auto raste weg, „ich habe an Fahrerflucht gedacht“. Dann habe sie die Mutter rufen gehört: "Mein Kind ist entführt worden.“

Prozess

APA/Markus Leodolter

Der Däne erschien kurz vor Prozessbeginn im Gericht

Däne bekannte sich nicht schuldig

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, weil er in Dänemark die alleinige Obsorge habe. In Dänemark werde die Ausreise der Mutter mit dem Buben 2010 als Kindesentführung gesehen, so der Beschuldigte. „Warum? Die Mutter hatte da doch das Sorgerecht?“, fragte der Richter. Die Mutter wäre verpflichtet gewesen, die Ausreise bekanntzugeben, so der Angeklagte. Der Prozess wurde auf Mittwoch, 10.00 Uhr, vertagt.

Sorgerecht in Dänemark beim Vater

In Dänemark hat der Vater das Sorgerecht, während Olivers Mutter in Österreich das Sorgerecht für ihren Sohn zugesprochen bekam. Letzte Woche entschied ein dänisches Pflegschaftsgericht, dass der Bub bei seinem Vater in Dänemark bleibt und eine Rückführung zu seiner Mutter nach Graz nach dem Haager Kinderentführungsübereinkommen ausgeschlossen ist - mehr dazu in Fall Oliver: Sorgerecht beim Vater (21.9.2012).

Durch das gewaltvolle Entreißen des Buben machte sich der Vater laut Staatsanwaltschaft Graz aber der Nötigung und der Freiheitsentziehung schuldig. Deshalb gebe es eine Anklage gegen ihn in Graz. Ob der Däne auch wirklich vor Gericht erscheinen würde, war unklar gewesen.