Obsorge neu stößt auf Kritik

Bei strittigen Scheidungen soll künftig das Gericht die Möglichkeit einer gemeinsame Obsorge haben. Von der steirischen Kinder- und Jugendanwältin wird der am Mittwoch präsentierte Gesetzesentwurf kritisch beurteilt.

Von einem Durchbruch oder einem Meilenstein, der vor allem Kindern nach Trennungen zu Gute kommen soll, sprachen am Mittwoch Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) bei der Präsentation des neuen Familienrechts - mehr dazu in Gemeinsame Obsorge bekommt Vorrang (news.ORF.at).

Kinder- und Jugendanwältin äußert Bedenken

Diesen Durchbruch kann die steirische Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch nicht erkennen: Laut Pörsch wurde zwar versucht, viele Regelungen zu treffen, allerdings können diese Gesetze den Willen der Elternkonflikte - zum Wohle der Kinder zu vermeiden - nicht regeln.

Vater und Kind auf Parkbank

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Das neue Familiengesetz soll mit 1. Februar 2013 in Kraft treten

„Es hängt am Willen der Eltern“

„Gesetze können nicht den Willen, Verletzungen, Emotionen und Konflikte von Menschen beseitigen oder stilllegen. Das ist Menschen unmöglich, auch wenn man noch so sehr versucht, Gesetze zum Wohle des Kindes oder zum Wohle von Familien zu schaffen, weil es immer am Willen der Eltern hängt“, so Pörsch.

Bisher gilt, dass die Obsorge bei unehelichen Kindern automatisch der Mutter zusteht; ein nicht verheirateter Vater konnte die Obsorge nicht ohne die Zustimmung der Mutter bekommen. Im neuen Familienrecht soll das Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge für geschiedene und für ledige Väter gelten.

Mögliche Erleichterungen werden sich erst zeigen

Doch ob das den erwünschten Erfolg bringen wird, könne laut Pörsch derzeit noch nicht beurteilt werden, „wobei es sich zeigen wird, da ja auch ein Antragsrecht da ist für alle Männer, die jetzt keine Obsorge haben, ob das wirklich dann Erleichterungen schafft oder noch mehr Konflikt - das bleibt vorerst noch offen.“