Klage nach Selbstmord im Spital

2011 hat sich im LKH Knittelfeld ein Patient aufgrund immenser Schmerzen umgebracht - nun klagen die Angehörigen den Spitalsbetreiber KAGes. Der Primar des Spitals bedauert den Fall, versteht aber die Vorgehensweise der Kläger nicht.

Aufgrund von Atemnot durch die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und starken Schmerzen im Rücken wurde der 62-jährige Fohnsdorfer ins LKH Knittelfeld eingeliefert.

Arznei verursachte möglicherweise Atemdepression

Laut Karin Prutsch, die die Angehörigen vor Gericht vertritt, wurde nach Durchführung einer CT-Untersuchung auch der Verdacht auf eine Rückenfraktur geäußert - aus diesem Grund verschrieben die Ärzte dem Patienten Hydal-Tabletten gegen die Schmerzen. Dieses Medikament soll beim Patienten zu einer Atemdepression geführt haben.

Das Medikament sei ihm bei zwei weiteren stationären Aufenthalten im LKH erneut verschrieben worden - so auch im Juni 2011 während eines neuntägigen stationären Aufenthaltes.

Angeblich wurde auf Unverträglichkeit hingewiesen

Laut Prutsch hätten damals sowohl der Patient, als auch die Angehörigen sowie der Hausarzt auf die Unverträglichkeit hingewiesen: „Wenn man den Beipackzettel des Medikaments anschaut, dann findet man darin unter Gegenanzeigen chronisch obstruktive Lungenerkrankungen. An einer solchen Krankheit hat der Verstorbene gelitten, und dennoch wurde das Medikament verabreicht, und es war - und hier liegt auch ein Privatgutachten vor - nicht geeignet, eine Schmerzfreiheit herzustellen und auch die Sachverständigen sagen in ihrem Gutachten, die Schmerzbehandlung war obsolet“, so die Anwältin.

Schmerzen sollen Patienten in Suizid getrieben haben

Die unerträglichen Schmerzen sowie die Atemnot sollen den 62-Jährigen schließlich in den Suizid getrieben haben. Aus diesem Grund wurde nun beim Zivilgericht Graz Klage gegen den Spitalsbetreiber KAGes eingebracht: „Es geht um Schmerzensgeldansprüche des Verstorbenen und um Trauerschmerzensgeld der Angehörigen sowie um die Begräbniskosten, die jetzt geltend gemacht werden“, sagt Prutsch.

Patient erhielt breitere Schmerztherapie

Laut Primarius Wolfgang Rainer vom LKH Knittelfeld erhielt der Patient eine breite Schmerztherapie mit drei verschiedenen Medikamenten: „Das Medikament Hydal hat der Patient lediglich als Zusatzmedikament, als Bedarfsmedikament, zur Kupierung der Schmerzspitzen erhalten, das heißt, das war nicht seine Basisschmerztherapie. In dieser Form war das dem Patienten ohne weiteres zumutbar und hat zu keinerlei Atemdepression geführt“, so Rainer.

Therapie habe Schmerzlinderung gebracht

Die Atemdepression sei beim Patienten aufgrund seiner schweren Lungenerkrankung aufgetreten. Außerdem hätte der behandelnde Arzt laufend Untersuchungen wegen der Schmerzen, die vom Brustkorb ausgegangen sind, durchgeführt - dabei seien Blockierungen im Bereich der Brustwirbelsäule festgestellt worden.

Daraufhin wurde er manualtherapeutisch behandelt, sagt Rainer: „Tatsächlich hat das eine wesentliche Linderung seiner Beschwerdesymptomatik gebracht, das heißt, wir sind sehr wohl auf die Beschwerdesymptomatik des Patienten genauestens eingegangen und haben eine breite Therapie angeboten. Ich möchte auch sagen, dass der Patient vor diesem tragischen Selbstmord deutlich besser geworden war, während des stationären Aufenthaltes, das heißt, wir waren durch die Therapie erfolgreich gewesen.“

Sohn wünscht sich Eingeständnis des Arztes

Gefordert werden nun 36.000 Euro; dem Sohn des Verstorbenen gehe es dabei aber vor allem darum, dass der behandelnde Arzt seinen Fehler eingestehe: „Wir brauchen das Geld nicht, uns geht es um die Gerechtigkeit und um Genugtuung.“

„Ungewöhnliche Vorgehensweise“

Der Chefarzt seinerseits bedauert den tragischen Suizid des 62-Jährigen, wundert sich aber über die Vorgehensweise der Anwältin und der Angehörigen: „In die Medien vorzupreschen und dabei Beschuldigungen niederzuschreiben, obwohl erst im Laufe des Verfahrens die Dinge ausdiskutiert werden müssen, ist aus meiner Sicht und aus unserer Sicht sehr ungewöhnlich, um es höflich zu formulieren.“

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