Rückführung von Oliver in 2. Instanz abgelehnt

Im Fall rund um den kleinen Oliver aus Graz gibt es vor Weihnachten einen neuerlichen Rückschlag für die Mutter. In Dänemark lehnte das Gericht einen Antrag auf Rückführung des Buben auch in zweiter Instanz ab.

Schon im Herbst entschied das dänische Gericht zugunsten von Olivers Vater - mehr dazu in Fall Oliver: Sorgerecht bei Vater(21.9.2012). Nun entschieden zwei Juristen eines dreiköpfigen Gremiums in Dänemark auch in zweiter Instanz, dass der Bub in Dänemark bleiben soll. Damit geht die Auseinandersetzung zwischen dem dänischen Vater und der österreichischen Mutter weiter - mehr dazu in Fall Oliver: Die Chronologie.

Ein dänischer Jurist sieht Schuld beim Vater

Die Entscheidung des dreiköpfigen Gremiums fiel laut der Zeitung „Jyllands-Posten“ aber nicht einstimmig aus. Nur zwei der drei Juristen sind der Meinung, Oliver müsse in Dänemark bleiben. Einer der Richter vertrat die Auffassung, dass sich der Vater des Buben mit der Rückholung des Kindes von Graz nach Dänemark einer ungesetzlichen Handlung schuldig gemacht und im Gegensatz zur Haager Kindesentführungskonvention gehandelt habe.

Mutter wendet sich an dänisches Höchstgericht

Die Mutter will sich nun an das dänische Höchstgericht wenden, obwohl sie, wie sie in einem E-Mail an den ORF am Samstagabend ausführte, glaubt, dass es nicht sehr wahrscheinlich sei, dass sie eine faire Verhandlung bekommen werde. Es sei auch eine Schande für ein europäisches Land, dass das Kind einem der „brutalen Entführung“ schuldig gesprochenen Mann überlassen werde, so die Mutter.

Der dänische Vater wurde im September in Graz wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung zu einem Jahr bedingt verurteilt - mehr dazu in Kindesentziehung: Olivers Vater schuldig (25.9.2012). Die Mutter von Oliver erhob am Wochenende auch Vorwürfe gegen die Behörden in Dänemark. Die dänische Justiz habe sich seit dem Antrag auf Rückführung des Buben, den die Mutter im April gestellt hatte, acht Monate Zeit gelassen.

Vater spricht von „Weihnachtsgeschenk“

Der Vater des Buben zeigte sich nach der Entscheidung in zweiter Instanz zufrieden und betrachtete den Spruch als ein „großes Weihnachtsgeschenk“, wurde er in „Jyllands-Posten“ zitiert, die sich auf dessen Sprecher Janus Bang beruft. In der Jyllands-Posten wurde auch festgestellt, dass der Streit eine öffentliche Angelegenheit geworden sei, weil beide Parteien der Presse gegenüber Erklärungen über den Fall gegeben hatten.