Generelles Bettelverbot ab sofort Geschichte

Das generelle Bettelverbot in der Steiermark ist ab sofort Geschichte. Eine Woche, nachdem der Verfassungsgerichtshof das Bettelverbot aufgehoben hat, tritt mit Donnerstag wieder die ursprüngliche Regelung in Kraft.

Bettler

APA/Frank May

Das generelle Bettelverbot widerspreche der Menschenrechtskonvention, so die Verfassungsrichter

Die Verfassungsrichter kamen zu dem Schluss, dass ein Bettelverbot ohne Ausnahme unsachlich sei und der Menschenrechtskonvention widerspreche – mehr dazu in Bettelverbot ist verfassungswidrig (10.1.2013); weiters wurde entschieden, die Vorgängerregelung des Landes-Sicherheitsgesetzes ohne Reparaturfrist sofort wieder in Kraft zu setzen.

Aggressives Betteln bleibt verboten

Laut Verfassungsgerichtshof können in Österreich nur bestimmte Formen des Bettelns verboten werden; dazu zählen das aufdringliche und aggressive Betteln sowie das Betteln mit Minderjährigen - beides ist in der Steiermark auch künftig verboten.

Anlass für die Aufhebung des generellen Bettelverbots war ein entsprechender Antrag von Gegnern des Verbots. Das Bettelverbot selbst trat im Mai 2011 in Kraft - mehr dazu Bettelverbot in Graz zeigt Wirkung (29.5.2012) und Ein Jahr Bettelverbot: Kaum Probleme (15.6.2012).