OGH: Schweinemast darf nicht stinken
Seit 2007 kämpfen Anrainer in Ludersdorf bei Gleisdorf gegen die starke Geruchsbelästigung eines Schweinemastbetriebs an. Ein Schweinebauer hatte damals seinen Betrieb von 250 auf über 820 Schweine vergrößert, was auch von der Gemeinde so genehmigt wurde.
OGH gibt Unterlassungsklage statt
Ein Gasthaus, das nur 100 Meter vom Betrieb entfernt liegt, brachte daraufhin Klage auf Unterlassung ein, sieben weitere Anrainer schlossen sich an. Und eben dieser Unterlassungsklage hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt stattgegeben. Demnach muss der Betreiber des Schweinemastbetriebs entsprechende Maßnahmen treffen, um den Schweinegeruch auf das sogenannte „ortsübliche Maß“ zu reduzieren.
Die Kläger können dann wieder aufatmen, insbesondere das betroffene Gasthaus, wie Peter Imre, Anwalt aus Gleisdorf und Anrainervertreter, sagt: „Das Urteil bedeutet für den Betrieb, dass er wieder so arbeiten kann, dass der Gastgarten im Sommer wieder betrieben werden kann und es nicht mehr zu Geruchsbelästigungen kommt und die Gäste aufstehen und davongehen.“
ORF/Florian Kobler
Keine behördlich genehmigte Anlage
Der Oberste Gerichtshof begründet seine Entscheidung nach jahrelangem Rechtsstreit damit, dass es sich um keine behördlich genehmigte Anlage handelt, da kein weitreichendes Behördenverfahren stattgefunden habe, das auch die Anrainerinteressen berücksichtigt hätte. Bisher war das bei landwirtschaftlichen Betrieben allerdings gar nicht notwendig, da diese nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
Eine wichtige Entscheidung für ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft, sagt Imre, der sich sicher ist, „dass das weitreichende Auswirkungen haben wird, da sich die Schweinemastbetreiber überlegen müssen, wo sie sich wirklich jetzt ansiedeln.“
„Krasses Fehlurteil“ mit Folgen
Der Anwalt des Schweinemastbetriebs, Clemens Strauss, hingegen spricht von einem krassen Fehlurteil und befürchtet als Rechtsexperte weitreichende Konsequenzen für Landwirte: „Wenn das Schule macht, bedeutet das, dass wir uns das Baubewilligungsverfahren sparen können, denn es wird jedem Nachbarn demnach zur Verfügung stehen, danach zu sagen: Schade, ich vermochte es zwar nicht, die Baubewilligung abzuwenden, aber ich sage jetzt als Kläger in einem Zivilverfahren - die Immissionen, die bewilligt wurden, lieber Landwirt, die untersage ich dir.“
Rechtsmittel ausgeschöpft
So könnten von diesem Grundsatzurteil auch andere Fälle in der Steiermark betroffen sein, in denen sich Anrainer von Schweinemastbetrieben belästigt fühlen. Mehr dazu etwa in Schweinestall-Projekt stinkt dem Gemeinderat (5.5.2013).
Im konkreten Fall sind die Rechtsmittel ausgeschöpft. Der Schweinemastbetrieb in Ludersdorf muss nun entweder seine Stückzahl reduzieren, bauliche Maßnahmen setzen oder den Betrieb absiedeln - sonst drohen Geldstrafen.