Missbrauch: Stift Admont vor Gericht

Ein früherer Zögling des Stiftes Admont hat zwei Patres und das Stift auf Schadenersatz geklagt, weil er sexuell missbraucht worden sein soll. Am ersten Verhandlungstag am Dienstag im Justizzentrum Leoben entbrannte eine Diskussion über die Zuständigkeit.

Der frühere Zögling soll von den beiden Patres vor 45 Jahren unter anderem bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und auch mehrmals vergewaltigt worden sein - dafür erhielt der heute 58-Jährige im Jänner von der Klasnic-Kommission 25.000 Euro und 100 Stunden Therapie als Entschädigung.

Stift Admont

ORF

Ein heute 58-Jähriger klagt das Stift Admont und die beiden Patres auf Schadenersatz

Erste Klage dieser Art

Vom Stift Admont hieß es damals, man bedauere die Übergriffe zutiefst. Dem Opfer ist das angesichts des verpatzen Lebens aber zu wenig - mehr dazu in Missbrauchsopfer klagt Stift Admont (18.4.2013): Am Dienstag begann in Leoben der zivilgerichtliche Prozess - der erste seiner Art. Das Opfer will von den beiden Patres und dem Stift 410.000 Euro Schadenersatz für die laut Anklage ihm „absichtlich zugefügten Misshandlungen und den vorsätzlichen Missbrauch“.

Wer ist zuständig?

Beim ersten Prozesstag im Justizzentrum Leoben sollte das weitere Programm des Verfahrens besprochen werden - stattdessen entbrannte jedoch eine Diskussion über die Zuständigkeit. Das Stift ist der Ansicht, dass die Republik Österreich zu klagen und das Amtshaftungsgesetz anzuwenden sei. Dem widersprach jedoch der Anwalt des Zöglings, Gerhard Hiebler: „Das Internat war getrennt von der Schule mit eigenen Erziehern, und die Übergriffe passierten auch nicht während der Schulzeit.“

Der Richter habe gegenüber den Parteien eine Zurückweisung der Anklage angedeutet, diese werde aber erst in Tagen bis Wochen schriftlich erfolgen, so Hiebler. Wird die Klage tatsächlich zurückgewiesen, will der Anwalt einen Rekurs einleiten, dann gehe die Klage an das Oberlandesgericht - dieses soll dann darüber entscheiden, ob das Stift und die Patres oder doch die Republik geklagt werden können. Außerdem sei das Stift aufgefordert worden vorzulegen, welche Lehrer im betroffenen Zeitraum an der Schule unterrichtet haben.

Stift: „Vorwürfe längst verjährt“

Das Stift Admont bestätigte, dass der Richter offenbar die Klage wegen Unzulässigkeit zurückweisen wolle. Die Vorwürfe, wonach ein hohes Maß an Gewalt und gar sexuelle Übergriffe stattgefunden hätten, wies das Stift zurück. Die Patres hätten jedoch „gelegentliche Ohrfeigen“ zugegeben, sagte Pressesprecher Pater Winfried Schwab.

Der Kläger habe zudem anfangs nur von physischer Gewalt gesprochen, der Vorwurf von sexuellen Übergriffen sei erst viel später erhoben worden - außerdem sei der Fall längst verjährt. Dem widerspricht der Kläger, denn die Verjährungsfrist von 30 Jahren sei durch jahrelange Vergleichsverhandlungen unterbrochen worden. Ein aktuelles OGH-Urteil könnte diese Ansicht untermauern - mehr dazu in Verjährungsfrist beginnt später (news.ORF.at; 28.8.2013).

Patres mittlerweile in Pension

Bis vor kurzem waren die beiden beschuldigten Patres noch in der Seelsorge tätig. Die Diözese bestätigte, dass beide mittlerweile in Pension sind. Diese Tatsache wird von der „Plattform Betroffene kirchlicher Gewalt“ kritisiert: Das Vorgehen des Stifts sei bezeichnend - es sei einer der größten Wald- und Grundbesitzer des Landes und verfüge über ein enormes Vermögen. Wenn es aber Betroffene von sexuellen Gewaltakten entschädigen soll, versuche es, die Verantwortung auf den Staat als Geldgeber der Schule abzuwälzen, und schicke die beschuldigten Patres in die Deckung durch Pensionierung, hieß es in einer Aussendung.

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