Bedingte Haft für Schwanberger Pfleger

Wegen versuchter Körperverletzung sowie Quälens und Vernachlässigens von Wehrlosen ist ein ehemaliger Pfleger des Pflegeheims Schwanberg am Mittwoch in Graz zu acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, dass er Patienten mit dem Kopf unter Wasser getaucht und ihnen Schläge und Tritte verpasst habe. Bei der ersten Verhandlung im Sommer 2012 hatte der Angeklagte betont, dass er sich nicht schuldig fühle - mehr dazu auch in Anklage: Patienten sechs Jahre lang misshandelt (24.7.2013).

Zeugen belasteten Pfleger schwer

Bei der Verhandlung am Mittwoch sagten mehrere Zeugen aus, dass der Pfleger Patienten misshandelt habe. So gab eine Frau an, dass der Angeklagte einer Patientin so ins Hinterteil getreten habe, dass diese gestürzt sei; auch habe er Patienten mit Worten wie „Trottel“ oder „Depp“ beschimpft.

Auf Beschwerden sei nicht reagiert worden

Eine Diplomkrankenschwester erzählte, dass sie einen derartigen Vorfall gemeldet habe und daraufhin entlassen worden sei. Kurz darauf habe man sie aber wieder eingestellt. Auch eine weitere Zeugin gab an, dass sie sich über den Angeklagten beschwert habe, aber nichts passiert sei. Der Pflegedirektor gab an, dass an ihn niemals ein aktueller Fall herangetragen worden sei.

Teilbedingte Haft und 2.400 Euro Geldstrafe

Die Richterin sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und sprach ihn wegen teils versuchter Körperverletzung sowie Quälens und Vernachlässigens einer wehrlosen Person schuldig. Das Urteil: Acht Monate bedingte Haft und 2.400 Euro Geldstrafe. Die Verteidigung hat volle Berufung angemeldet, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.