Laubbläserverbot ab 2014 so gut wie fix

Laubbläser wirbeln viel Staub auf, sind laut und ab dem kommendem Jahr so gut wie fix verboten - das Land plant ein Verbot in den Feinstaubsanierungsgebieten. Vor allem für die Stadt Graz kann das aber sehr teuer werden.

Jedes Jahr im Herbst sorgen sie nicht nur für unangenehme Lärmbelästigung, sondern wirbeln im wahrsten Sinne des Wortes (Fein-)Staub auf - und das ist auch der Grund, warum das Land in den Feinstaubsanierungsgebieten ein Verbot erwägt.

Mann mit Laubbläser

ORF.at/Kaja Stepien

Laubbläser werden oft zum Reinigen von Straßen verwendet

Studie der TU Graz

Dabei stützt man sich auf eine neue Studie der Technischen Universität Graz: Dieser zufolge würden die Emissionen bei Laubblasgeräten im Vergleich zu üblichem Kehrgerät wie Besen um das Zehnfache steigen.

Das Problem dürfte laut dieser Studie aber nicht das Blasen des Laubes sein - hier kommt es lediglich zu einer Lärmbelästigung; vielmehr würden solche Laubbläser zu 90 Prozent für die Reinigung von Oberflächen wie etwa Straßen eingesetzt, und dabei werde Feinstaub aufgewirbelt, was sich negativ auf die Luftgüte und damit auch auf die Gesundheit auswirke.

Verbot in Feinstaubsanierungsgebieten geplant

Das Land hält dieses Studienergebnis für stark genug, um rechtlich eingreifen zu können, und überlegt deshalb, in einer Novelle der Lufreinhalteverordnung zumindest in den 333 Feinstaubsanierungsgebieten Laubbläser zu verbieten. Dazu zählen unter anderem der Großraum Graz, das Gebiet um Bruck an der Mur, Zeltweg, Leoben und auch Deutschlandsberg, Voitsberg, Feldbach, Leibnitz und Radkersburg.

Derzeit wird geprüft, in welchen Feinstaubsanierungsgebieten das Verbot gelten könnte, der Großraum Graz dürfte aber mit Sicherheit dazuzählen. Noch heuer soll das Verbot in die Verordnung eingearbeitet werden, in Kraft treten könnte sie dann nächstes Jahr, wann genau, steht aber noch nicht fest. Im Fall eines Verbotes kann die Bezirkshauptmannschaft bei Verstößen Strafen verhängen - diese richten sich nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) und können mehrere tausend Euro betragen.

„Ein Laubbläser ersetzt vier Arbeitskräfte“

Ein Verbot würde allerdings auch die Stadt Graz teuer zu stehen kommen und deutliche Mehrkosten verursachen, heißt es von der Holding Graz, die in der Landeshauptstadt für die Kehrarbeiten verantwortlich ist.

Ein Laubbläser kostet rund 1.000 Euro, 30 Stück davon sind in Stoßzeiten im Herbst im Einsatz, heißt es von der Holding. Wenn man diese Geräte nicht mehr einsetzen darf, wäre mehr Personal notwendig, sagt Holding-Vorstand Wolfgang Messner: „Natürlich sind damit Mehrkosten verbunden. Ein Laubblasgerät ersetzt vier Arbeitskräfte, und diese vier Arbeitskräfte müssten wir in Stoßzeiten organisieren und am Arbeitsmarkt aufnehmen.“

Rücker: „Arbeit wurde auch vor Laubbläsern gemacht“

Umweltstadträtin Lisa Rücker (Grüne) möchte dieses Argument so nicht hinnehmen: Sie ist der Meinung, dass das geplante Verbot wichtig und richtig ist. Dass die Mehrkosten so enorm sind, davon ist sie nicht überzeugt. „Generell habe ich den Eindruck, dass die Arbeit auch vor den Laubbläsern gemacht wurde, und manchmal hab’ ich den Eindruck, wenn ich so zuschau’, dass es teilweise Arbeiten sind, die man auch auf einen Arbeitsgang zusammenlegen könnte. Ich bin mir nicht so sicher, dass diese Berechnungen stimmen, dass man so viel mehr Personal braucht“, so Rücker.

Insbesondere in den Ländern Nordeuropas werden Laubbläser vielfach auch zur Schneeräumung und zur Entfernung von Streusand und Split eingesetzt. In Finnland ist eine weitere Einsatzmöglichkeit indes sogar gesetzlich verankert: Seit Juni dieses Jahres sind Laubbläser als Hilfsmittel bei der Jagd von Füchsen, Mardern und Eichhörnchen im Rahmen der regulierten Jagdzeiten erlaubt. Mäuse und andere ungeschützte Nager dürfen das ganze Jahr über mit den Geräten aus ihren Nestern gescheucht und getötet werden.