Schwarze Sulm: Amtsbeschwerde durch Minister

Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) bringt gegen den Bewilligungsbescheid der steirischen Landesregierung zum Bau des Kraftwerks an der Schwarzen Sulm Amtsbeschwerde ein - das gab am Dienstag ein Sprecher des Ministers bekannt.

Sulm

Natura 2000/Andrea Bund

Die Bewilligungen für das Kraftwerk an der Schwarzen Sulm werden immer mehr zu einem Fall für die Gerichte

Mit einem vorzeitigen positiven Wasserrechtsbescheid für den Bau des Kraftwerks hatte das Land Steiermark Anfang September für einen Aufschrei beim Umweltministerium gesorgt - mehr dazu auch in Schwarze Sulm: Kraftwerk darf gebaut werden (6.9.2013). „Ohne die Sichtweise der obersten Wasserrechtsbehörde abzuwarten“, habe das Land den Bescheid erlassen. Das Ministerium hatte sich rechtliche Schritte vorbehalten, eine Frist dafür wäre am Mittwoch abgelaufen.

Keine Auswirkung auf Baubewilligung

Franz Jäger, Sektionschef im Umweltministerium erklärt allerdings, dass sich die Amtsbeschwerde gegen den kürzlich vom Land Steiermark erlassenen Abänderungsbescheid bezüglich der Wasserqualität richte und nicht gegen die Baubewilligung für das Kraftwerk. Diese sei bereits vor Jahren erteilt worden, in dieser Hinsicht könne man mit der aktuellen Amtsbeschwerde auch keine aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beantragen.

Laut Ministerium sei die Herabsetzung der Wasserqualität von Seiten des Landes rechtswidrig gewesen. „Die oberste steirische Wasserrechtsbehörde hat den Gewässerzustand überraschend von sehr gut auf gut geändert. Geht man nur von einem guten Zustand aus, ist der Verbesserungsbescheid praktisch umsonst, weil er bringt nur Verbesserung zur Wahrung des guten Zustandes. Der Bescheid müsste aber den sehr guten Zustand schützen“, erklärte Jäger.

Voves „überprüft Sachlage“

Das bedeute für den Projektwerber, dass er weiterbauen könnte, denn die Baubewilligung und die wasserrechtliche Bewilligung bleiben aufrecht. Sollte der VwGH der Beschwerde statt geben, wird der Abänderungsbescheid aufgehoben und die Wasserrechtsbewertung muss wiederholt werden.

Aus dem Büro von Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) hieß es vorerst, dass man erst durch den Anruf der Medien davon erfahren habe und nun die Sachlage überprüfe. Die Amtsbeschwerde sei „zu akzeptieren“.

Grüne und Riverwatch applaudieren

Naturgemäß erfreut fällt die Reaktion der Grünen aus: „Auch wenn es lange gedauert hat - ich stehe nicht an, Minister Berlakovich Anerkennung für seinen Schritt zu zollen“, so der Landessprecher der Grünen Werner Kogler, „dies offenkundig, weil mächtige Lobbys im Hintergrund werkten, die auf Naturschutz und Europarecht pfeifen.“

Der Umweltdachverband „Riverwatch“ zeigt sich erfreut: „Mit dem Einspruch des Ministeriums dürfte auch die EU-Kommission in ihrem Widerstand gegen das geplante Kraftwerk an der Schwarzen Sulm gestärkt werden“, sagte Ulrich Eichelmann.

Auch Anzeige wegen Amtsmissbrauchs

Im Ringen um das Ausleitungskraftwerk in der Südweststeiermark gab der Umweltdachverband ja erst Ende September die Einbringung einer Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Landeshauptmann Voves wegen Amtsmissbrauchs bekannt. Begründet wurde die Anzeige gegen Voves und führende Beamte damit, dass Weisungen der obersten Wasserrechtsbehörde ignoriert worden seien - mehr dazu auch in Amtsmissbrauch: Anzeige gegen Voves (27.9.2013).