Laubbläser ab Herbst 2014 verboten
Der Einsatz von Laubbläsern wirbelt in diesem Herbst das letzte Mal Feinstaub auf, denn ab 1. Oktober 2014 sind sie verboten - zumindest in den steirischen Feinstaubhochburgen Graz, Leibnitz und Kaindorf an der Sulm.
Empfindliche Geldstrafen
Das Verbot gilt für das gesamte Gemeindegebiet und nicht nur für Laubbläser, sondern auch für Geräte mit ähnlicher Funktion, erklärt Gerhard Rupp von der Umweltabteilung des Landes Steiermark: „Betroffen sind an und für sich alle Laubblas-, Laubsaug- und Kombinationsgeräte, also auch Geräte, wo man umschalten kann.“ Ausnahmen wird es keine geben, auch für Landwirte nicht.
Wer sich nicht daran hält, muss im Wiederholungsfall mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 7.250 Euro rechnen: „Das liegt im Ermessen der Behörde. Es wird sich in der Praxis wahrscheinlich eher im zweistelligen Bereich, am Anfang zumindest, abspielen - irgendwo zwischen 50 und 100 Euro.“ Für den Vollzug zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften bzw. der Magistrat Graz, kontrollieren wird die Polizei.
APA/Malte Christians
TU-Studie regte Verbot an
Ausschlagebend für das Verbot war eine Studie der Technischen Universität Graz - mehr dazu auch in Laubbläserverbot ab 2014 so gut wie fix (2.10.2013). So zeigt die Studie auf, dass Laubbläser zehn Mal mehr Feinstaub aufwirbeln als ein Besen, so Peter Sturm von der TU Graz, wohl aber immer noch deutlich weniger als der Autoverkehr: „Laubbläser haben wahrscheinlich die gleiche Wirkung wie Autos, die vorbeifahren. Nur Laubbläser sind einmal im Einsatz, und Autos fahren täglich. Die Gesamtsumme vom Verkehr macht also viel mehr aus, als die Gesamtsumme von den Laubbläsern.“
Sturm schätzt, dass der Feinstaubanteil der Laubbläser im einstelligen Prozentbereich liegt. Ob das Verbot damit überhaupt zur Feinstaubreduktion beitragen kann, wird wohl erst die Praxis zeigen.