Sexuelle Belästigung: Auch Arbeitgeber muss zahlen

Weil eine Mitarbeiterin im Betrieb sexuell belästigt worden ist, ist ein steirischer Arbeitgeber gerichtlich zur Mitverantwortung gezogen worden. Laut Arbeiterkammer wurde der Arbeitgeber zu einer Schadenersatzleistung wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt.

Geklagt hatte eine Reinigungskraft, die auf einer Baustelle sexuell belästigt worden ist - und das nicht nur verbal, auch soll der Täter handgreiflich geworden sein.

3.500 Euro Schadenersatz

Die Reinigungskraft wandte sich daher an ihren Chef, der sie weiter an ihre direkte Vorgesetzte verwies. Diese verfolgte die Angelegenheit - obwohl sie bereits selbst einmal belästigt worden war - nicht weiter. Das Opfer reagierte auf die ständigen Belästigungen mit Migräne und Magenschmerzen, ging in Krankenstand und wurde schließlich gekündigt.

Laut Arbeiterkammer Steiermark entschied das Gericht nun, dass der Arbeitgeber sich durch dieses Verhalten der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht hat und verurteilte den Arbeitgeber zu 3.500 Euro Schadenersatz. Auch die Kündigung sei laut Gericht diskriminierend gewesen. Der Belästiger selbst musste 2.000 Euro zahlen.

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