Angriff auf Tierschützer: Polizist vor Gericht

Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Körperverletzung und Verleumdung stand am Montag ein Polizist in Graz vor Gericht. Er soll einen Tierschutz-Aktivisten fixiert und verletzt haben. Der Prozess wurde vertagt.

Gemeinsam mit einem Kollegen hielt der Tierschützer im Dezember 2011 eine seiner Meinung nach illegale Treibjagd auf Zuchtfasane in Kainbach bei Graz auf Video fest. Im März stand der Polizist nach dem Zwischenfall bereits vor Gericht, der Prozess endete damals aber mit einem sogenannten Unzuständigkeitsurteil und musste neu aufgerollt werden - mehr dazu in Prozess gegen Polizisten wird neu aufgerollt.

Vorerst kein Urteil - Prozess vertagt

Beim Prozess am Montag ging es unter anderen auch um die Aussagekraft des Videos; die Verhandlung wurde vertagt. Beim nächsten Mal soll der medizinische Sachverständige befragt werden, auf den der Verteidiger nicht verzichten wollte. Ein neuer Termin wird frühestens Ende Februar angesetzt.

Angeblich mehrere Schläge

Der Hintergrund der Anklage: Bei der Treibjagd im Dezember 2011 riefen die Jäger die Polizei. Bei der Identitätsfeststellung kam es zu einem Gerangel. Der angeklagte Beamte, ein heute 49-jähriger Gruppeninspektor, fühlte sich angegriffen, versetzte dem Tierschützer angeblich mehrere Schläge, fixierte ihn etwa 20 Minuten auf dem Boden - alles aufgezeichnet von der laufenden Kamera der Aktivisten. Später gab der Polizist an, der Tierschützer hätte ihn zuerst attackiert, was sich laut Staatsanwaltschaft aber als falsch herausgestellt hat - daher auch der Vorwurf der Verleumdung.

Video

ORF

Polizist beteuerte Unschuld

Die von den Tierschützern aufgezeichnete Amtshandlung stand bei der Verhandlung im Grazer Straflandesgericht am Montag auch im Mittelpunkt des Interesses von Richter Erik Nauta. Auf dem Video ist der angebliche tätliche Angriff auf den Beamten nicht klar zu erkennen, sehr wohl aber die beginnende Fixierung am Boden. Trotzdem beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. Der Tierschützer habe ihn zuerst im Hals- und Gesichtsbereich attackiert. Außerdem habe er sich durch das „aggressive und dauerhafte Filmen in Gesichtshöhe“ irritiert gefühlt, sagte der Angeklagte. Dass er dem Aktivisten mehrere Schläge versetzt haben soll, was auf dem Video übrigens auch nicht zu erkennen ist, bezeichnet der Gruppeninspektor als „Falschaussage des Tierschützers“.

Wann es ein Urteil gibt, ist noch unklar. Weil ein Gutachter erkrankt ist, könnte der Prozess auch vertagt werden.

Verteidigung: „Reine Provokation“

Videoaufzeichnungen von Amtshandlungen sind in Österreich grundsätzlich erlaubt. In diesem Fall seien sie aber eindeutig zu weit gegangen, so der Verteidiger des Polizisten, der den Tierschützern „reine Provokation“ vorwirft. Die Aufnahmen seien danach auch massiv im Internet - zum persönlichen Nachteil seines Mandanten - verbreitet worden, so der Verteidiger.