Spritze verwechselt: „Menschliches Versagen“
„Die Spritze, die einem Patienten von einer Neurologin fälschlich in das Rückenmark statt in die Vene verabreicht wurde, war richtig gekennzeichnet. Somit ist in dieser Sache von einem Individualfehler und menschlichem Versagen auszugehen“, gab das Krankenhaus am Donnerstag bekannt.
Spritzen verwechselt
Am Mittwoch war es bei der ambulanten Behandlung eines Leukämiepatienten zu dem verhängnisvollen Fehler gekommen. Der Grazer hätte zwei Spritzen bekommen sollen – eine in die Armvene, die zweite in das Rückenmark. Die behandelnde Ärztin dürfte allerdings die Spritzen verwechselt und jene, die für den Arm bestimmt war, in den Rücken injiziert haben - mehr dazu in Falsche Spritze: LKH spricht von unfassbarem Fehler.
„Beklagenswerter Individualfehler“
Das LKH hatte zunächst untersucht, ob die Spritzen eventuell falsch gekennzeichnet waren. Wie die Untersuchung jetzt ergab, waren die beiden Chemotherapeutika, die der Grazer Leukämiepatient gespritzt bekommen sollte, richtig gekennzeichnet und deren Etiketten bis zur Injektion ordnungsgemäß vorhanden, das ergaben die Befragungen am späten Mittwochnachmittag. „Die Verwechslung der Spritze war ein beklagenswerter Individualfehler, der allen Beteiligten leidtut“, so die ärztliche Direktion.
Der betroffene Patient wurde kurz nach der fälschlichen Verabreichung in der Vorwoche in Tiefschlaf versetzt und befindet sich nach wie vor auf der Intensivstation. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Medikament wird künftig anders verabreicht
Seitens des Krankenhauses hieß es am Donnerstag, dass die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt worden seien. Zusätzlich zum bisherigen Vier-Augen-Prinzip werde ab sofort ein weiterer Arzt die korrekte Verabreichung der Medikation überwachen. Die Kennzeichnung der Spritzen soll mit einem zusätzlichen roten Informationshinweis versehen werden.
Außerdem stellt man die Verabreichungsmethode um: Jenes Medikament, das für die Injektion in die Armvene vorgesehen ist, wird zukünftig per Kurzinfusion verabreicht und sei somit „in einer Form aufbereitet, die nicht in das Rückenmark injiziert werden kann“, so das LKH.