Vordernberg: Einblick in genaue Aufgabenteilung

Das Schubhaftzentrum Vordernberg beschäftigt das Innenministerium weiter. In einer Anfragen-Beantwortung gibt Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) Einblick in die Aufgabenteilung zwischen Polizei und der Sicherheitsfirma G4S.

Rund um die Errichtung und Eröffnung des Schubhaftzentrums Vordernberg hat es bereits einigen Wirbel gegeben - mehr dazu in Private Schubhaft-Security erregt Skepsis (18.10.2013) und Schubhaft Vordernberg: Volksanwaltschaft prüft (11.11.2013). Die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, hatte im Parlament eine Anfrage an die zuständige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) gestellt, einige Fragen, etwa zur Aufgabenverteilung zwischen staatlichen und privaten Kräften, zu klären.

Rechtsberatung von ARGE und Menschenrechtsverein

Rechtzeitig vor dem Start des Probebetriebs am 7. Jänner hat Mikl-Leitner auch klargestellt, wer wofür zuständig sein wird: Die Rechtsberatung im Schubhaftzentrum etwa wird laut Anfragebeantwortung durch die ARGE Rechtsberatung - bestehend aus Diakonie und der Volkshilfe Oberösterreich - sowie den Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) erfolgen. Die „Rückkehrvorbereitung/Rückkehrberatung“ wurde befristet bis 30. Juni 2014 an die Caritas Graz vergeben.

"Group 4" Sicherheit

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Das Privatunternehmen G4S übernimmt ebenfalls Aufgaben im neuen Zentrum.

Private Security nur „Verwaltungshelfer“

Mikl-Leitner betonte in der Antwort außerdem einmal mehr, dass hoheitliche Aufgaben ausschließlich von der Polizei und nicht von der privaten Sicherheitsfirma G4S wahrgenommen würden. Betrieben wird der neue Komplex von 55 Exekutivbeamten und 68 privaten Securities.

Am 17. Dezember fügte man dem Vertrag mit der Gemeinde deshalb bereits eine Beilage hinzu, in der festgestellt wird, dass es sich bei den Mitarbeitern der Sicherheitsfirma um „Verwaltungshelfer“ handle, die „keine selbstständigen hoheitlichen Handlungsbefugnisse haben, sondern nur für die Behörde unterstützend tätig werden“. Es liege zwar eine Aufgaben-, jedoch keine Verantwortungsteilung vor.

Polizei: Strafen und Überwachung

Genau diese Aufgabenteilung wurde in der Beilage präzisiert. Demnach ist die Polizei bei der Einlieferung von Flüchtlingen für die Durchsuchung zuständig, sie trifft die Entscheidung über Vollzugsart und Zellenzuweisung und legt die Verpflegung fest. Der Polizei obliegen außerdem „alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen im Anhaltezentrum erforderlichenfalls unter Anwendung von hoheitlicher Zwangsmaßnahmen“, die Setzung von Maßnahmen gegen Fehlverhalten und die Überwachung der Besucherzone.

Private Kräfte: „Zwischenmenschliche Kommunikation"

Die privaten „Verwaltungshelfer“ übernehmen unter anderem das Gepäcksröntgen. Sie sind außerdem für die „Realisierung der durch die Angehaltenen angemeldeten Tagesabläufe“ zuständig, für die Organisation und Ausgabe der Verpflegung, die unterstützende Begleitung von Angehaltenen im Rahmen von Verlegungen und Betreuungsmaßnahmen sowie die Förderung zwischenmenschlicher Kommunikation - etwa, „wenn Fehlverhalten von Angehaltenen festgestellt wird“.

Die Gemeinde Vordernberg, die G4S beauftragt hat, erhält vom Innenministerium für die erbrachten Leistungen einen monatlichen Betrag von maximal 461.270,32 Euro.