Landesrechnungshof prüft auch kleine Gemeinden

Der Landesrechnungshof soll ab Mitte 2015 auch Gemeinden unter 10.000 Einwohner prüfen dürfen. Die Weichen für die neue Regelung wurden am Mittwoch in einem Unterausschuss für Landesverfassung und Wahlrecht gestellt. In Kraft tritt sie parallel mit der neuen Gemeindestruktur.

Was zum Beispiel in Salzburg und Oberösterreich schon umgesetzt wurde, kommt jetzt auch für die Steiermark. Die Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes werden ausgeweitet. Er kann künftig auch die Finanzgebarung von Gemeinden unter 10.000 Einwohner prüfen.

Alle Parteien tragen neue Regelung mit

Außerdem können der Landtag sowie die Landesregierung auf begründetes Ersuchen eine Prüfung von Gemeinden über 10.000 Einwohner beim Landesrechnungshof beantragen. Mit diesem Schritt sei die Steiermark österreichweit Musterschüler, so ÖVP-Klubobmann Christopher Drexler, der Vorsitzender des Verfassungsausschusses im Landtag ist. Alle Landtagsparteien seien im Grundsatz mit dem Vorschlag einverstanden gewesen, man sei froh, dass auch die Opposition diesen großen Schritt mittrage, so Drexler und SPÖ-Klubobmann Walter Kröpfl in einer gemeinsamen Aussendung.

Grüne und KPÖ zufrieden, FPÖ skeptisch

Die steirischen Grünen sehen eine ihrer jahrelangen Forderungen durchgesetzt. Es sei endlich gelungen, die Reformpartner zu einer wirklich wichtigen Reform zu bewegen, so Landtagsabgeordneter Lambert Schönleitner. Sie sei innovativ und nicht nur Fassade. KPÖ-Klubchefin Claudia Klimt-Weithaler sagt, die KPÖ stehe dem Vorschlag von SPÖ und ÖVP grundsätzlich positiv gegenüber, müsse ihn sich aber erst im Detail ansehen.

Für die Freiheitlichen ist die geplante Novelle kein großer Wurf. Auch wenn Drexler versichern würde, dass eine Überprüfung des Landesrechnungshofes auf Antrag der Landesregierung bzw. des Landtages aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen nicht möglich sei, sei diese Behauptung schlichtweg falsch. Offensichtlich wolle man den Rechnungshof in der Steiermark weiterhin Prüfkompetenzen vorenthalten, so die FPÖ.

Umsetzung Mitte 2015

In Kraft treten wird die neue Regelung parallel mit der Umsetzung der neuen Gemeindestruktur Mitte 2015. Basis der Neuregelung war eine Verfassungsgesetznovelle von 2011, mit der die Landesverfassungsgesetzgeber ermächtigt wurden, die Prüfkompetenzen ihrer Landesrechnungshöfe entsprechend auszuweiten.

Seit Juli führt Margit Kraker, ehemalige Bürochefin von Hermann Schützenhöfer (ÖVP), die Geschäfte des Landesrechnungshofes. Sie folgte Johannes Andrieu nach und will künftig für eine lückenlose Kontrolle stehen - mehr dazu in Margit Kraker neue Rechnungshofchefin (2.7.2013).

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