Bahnübergänge: Klage gegen Gemeinden

Nach dem schweren Unfall an einem unbeschrankten Bahnübergang wird wieder über die Sicherheit von Bahnübergängen diskutiert. Für die Erhaltungskosten müssen die Gemeinden aufkommen, das tun aber viele nicht.

Vier Menschen starben Mittwochabend bei einem schweren Unfall entlang der GKB-Strecke - mehr dazu in Zug gegen Auto: Vier Tote und Bahnübergänge: Sicherheit oft Frage des Geldes.

Gemeinden müssen für Erhaltungskosten aufkommen

Vor zwei Jahren begann die Verkehrsbehörde des Landes damit, alle knapp 500 Eisenbahnkreuzungen der Steiermark zu evaluieren. Bis 2024 soll feststehen, welche Eisenbahnkreuzungen zusätzlich technisch gesichert werden sollen. Laut Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 müssen Bahnbetreiber und Straßenerhalter für die Kosten aufkommen, das gilt auch für die Gemeinden entlang der Regionalbahnstrecke Graz-Köflach. Die Gemeinden sind finanziell für die Erhaltung der bestehenden Eisenbahnschranken und Lichtanlagen verantwortlich.

Bahnübergang, Eisenbahnkreuzung

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Gemeinden sind die hohen Sicherheitskosten nicht zumutbar, sagt der Gemeindebund

3,5 Mio. an Forderungen ausständig

Bisher seien nur zwei Gemeinden dieser Verpflichtung nachgekommen, sagt der Sprecher der GKB, Peter Stoeßl. Von der Mehrheit der Gemeinden müsse das Geld eingefordert werden: „Es sind in Summe drei bis dreieinhalb Millionen Euro, die uns da aushaftend sind. Bei neun Gemeinden würde es eine Verjährung geben und deshalb haben wir dort ein Gerichtsverfahren angestrengt um dieser Verjährung zu entgehen“. Müssen nach Prüfung der Verkehrsbehörde weitere Schrankenanlagen errichtet werden, tragen Bahnbetreiber und Gemeinden jeweils zur Hälfte die Kosten.

Bund soll Kosten zu 100 Prozent übernehmen

Man wehre sich nicht gegen Sicherheitsmaßnahmen, sagt dazu der Präsident des steirischen Gemeindebundes Erwin Dirnberger. Man wolle allerdings nicht zulassen, dass der Bund die Kosten für die Erhaltung und Sicherung von Bahnübergängen auf die Gemeinden abwälzt. Mit der laufenden Evaluierung der Eisenbahnkreuzungen würden enorme Kosten auf die Gemeinden zukommen. Schrankenanlagen würden bis zu 350.000 Euro kosten, so Dirnberger: „Das ist der einzelnen Gemeinde nicht zumutbar, weil ja bei vielen Übergängen nicht nur Bürger der betroffenen Gemeinde, sondern auch sehr, sehr viele Bürger anderer Gemeinden diesen Bahnübergang benutzen“. Dirnberger fordert nun den Bund auf, diese Kosten zu 100 Prozent zu übernehmen. Ist das nicht der Fall schlägt er vor, dass sich alle Gemeinden, das Land und der Bund solidarisch beteiligen. Und zwar durch einen Vorwegabzug bei den Ertragsanteilen.

Auch gegen Graz läuft ein Verfahren

Unter den neun Gemeinden, gegen die ein Verfahren läuft, ist auch die Landeshauptstadt Graz. Aus dem Büro von Verkehrsstadtrat Mario Eustacchio(FPÖ)heißt es, die Maßnahmen für die man nun zur Kasse gebeten werde seien schon vor der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 gesetzt worden - ohne gesetzliche Grundlage.