Radfahrer getötet: Bedingte Haft für Alk-Lenker

Ein Steirer hatte vor einem Jahr einen Radfahrer auf einer Landstraße angefahren und getötet. Obwohl er am Nachmittag zuvor sechs Bier getrunken hatte, galt er rechnerisch als kaum alkoholisiert und kam beim Prozess am Dienstag in Graz mit einer bedingten Haftstrafe davon.

Angeklagt war noch „fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen“, weil die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass eine Alkoholisierung vorlag - was bei acht Bier am Tag, zumindest sechs davon in den letzten fünf Stunden vor dem Unfall, auch nahelag.

Sechs Bier: Laut Gutachten „kaum alkoholisiert“

Doch durch Herumrechnen und Einbeziehen von Mahlzeiten und dem dadurch erfolgten schnelleren Abbau des Alkohols kam die Gutachterin schließlich auf einen Wert von nur noch 0,21 Promille Alkohol im Blut; der Verteidiger sprach sogar von 0,0 Promille, weil es Bier gewesen sei, und je mehr Flüssigkeit umso schneller die Aufnahme und Verwertung.

Nach dem Genuss der Biere übersah der 48-Jährige jedenfalls den Radfahrer - „er war ja auch ganz schwarz gekleidet“, so der Verteidiger - und fuhr ihn an: Es machte einen Knall, die Windschutzscheibe brach, doch der Lenker hielt nicht an, bremste nicht einmal ab. „Ich hab’ geglaubt, mir ist ein Reh reing’hupft“, so seine Erklärung.

Ich wollte nicht mehr leben"

Am nächsten Tag hörte er von dem Unfall, seine Freundin teilte ihm auch mit, dass sich die Polizei nach ihm erkundigt habe. Als er selbst mit der Polizei telefonierte, erfuhr er, dass er vermutlich einen tödlichen Unfall verursacht habe. Er irrte die ganze Nacht durch den Wald: „Ich wollte nicht mehr leben“. Doch in der Früh fing er sich wieder und ging nach Hause.

Fünf Monate bedingt

„Sie haben sich benommen, als wären sie volltrunken gewesen. Sie reagieren nicht und bremsen nicht“, so der Richter, doch weil die Alkoholisierung zumindest rechnerisch so gering war, blieb es trotzdem bei einer bedingten Strafe von fünf Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.