Gemeindefusionen sind Gesetz: 40 Berufungen geplant

Die von den Reformpartnern SPÖ und ÖVP beschlossenen Gemeindefusionen sind Gesetz. In der Vorwoche passierte das Strukturreformgesetz den Ministerrat, am Mittwoch wurde es kundgemacht. 40 Kommunen wollen laut Gemeindeinitiative berufen.

Das Gemeindestrukturreformgesetz bezieht sich auf 80 Fälle von Fusionierungen in der Steiermark, die ab 1. Jänner 2015 über die Bühne gehen sollen. Die Zwangsfusionen sind im Dezember des Vorjahres in einem Sonderlandtag beschlossen worden – mehr dazu in Gemeindereform beschlossen (16.12.2013) und Gemeindefusionen: Aus 539 werden 285 (21.1.2013).

Rechtliche Grundlage für Berufungen

Mit der gesetzlichen Grundlage haben jetzt jene Gemeinden, die sich gegen eine Zwangsfusion wehren, die Möglichkeit, zu berufen. „So können wir jetzt wenigstens den Rechtsweg beschreiten“, sagt der Sprecher der Gemeindeinitiative, Otmar Hiebaum. Die Gemeinden, die individuell Anträge auf Normenkontrolle stellen müssen, müssten dies möglichst schnell tun, damit der Verfassungsgerichtshof noch rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes entscheiden könne: "Wir brauchen Rechtssicherheit“, so Hiebaum.

Rund 5.000 Euro pro Einspruch

Die Gemeindeinitiative hat im Vorfeld abgeklärt, dass pro Einspruch mit Kosten von rund 5.000 Euro zu rechnen ist. Nun müsse jede Gemeinde individuell begründen, warum die im Gesetz gebotene Sachlichkeitsprüfung nicht ausreichend sei und die Gemeindebürger aus der Fusion keine Vorteile ziehen würden und daher anhaltend dagegen seien. Die dazu erforderlichen Gemeinderatsbeschlüsse seien zum Teil schon erfolgt.