Hannes Kartnig beantragt Fußfessel
Der Anwalt von Hannes Kartnig, Michael Pacher, bestätigt, dass sein Mandant noch in dieser Woche den Antrag auf eine Fußfessel stellen wird. Ein Ende der Causa ist damit aber noch lange nicht in Sicht.
Noch kein Termin für neues Verfahren
Ein Teil des Finanzstrafverfahrens muss nach einem Spruch des Obersten Gerichtshofes wiederholt werden, ebenso wie ein Teil des Prozesses, in dem es um falsche Angaben über den Kartenverkauf gegenüber der Bundesliga und des steirischen Fußballverbandes geht, von diesem Betrugsvorwurf wurde Kartnig vom Gericht in Graz freigesprochen. Einen Termin für diese Verhandlungen gibt es noch nicht - mehr dazu in Kartnig hofft auf Fußfessel (23.4.2014).
Sozialdienst in Altersheim?
Der OGH hat auch das Urteil gegen Kartnig Ende April herabgesetzt. Von fünf Jahren Haft auf 15 Monate, die Geldstrafe von 6,6 auf 5,5 Millionen Euro. Laut eines Zeitungsberichts will Kartnig auch beantragen, dass er die über ihn verhängte Ersatzfreiheitsstreife in Form eines Sozialdienstes in einem Altersheim ableisten kann, falls er die Geldstrafe von 5,5 Millionen Euro nicht bezahlen kann - mehr dazu in Kartnig: Altersheim statt Gefängnis? (1.5.2014).