Prozess: 180.000 Euro an Spendengeldern veruntreut

In Graz hat sich am Dienstag ein Mann wegen Veruntreuung von Spendengeldern und betrügerischer Krida verantworten müssen: Er soll 183.000 Euro missbräuchlich verwendet haben. Im Zuge des Prozesses wurde auch gegen seinen Anwalt ein Strafverfahren eingeleitet.

Der 47-jährige Angeklagte fühlt sich der Veruntreuung von Spendengeldern nicht schuldig - vorgeworfen wird ihm allerdings ein Gesamtschaden von 183.000 Euro: Er habe - zunächst als Kassier und später als Obmann eines Vereins, der die Entwicklungshilfe in Afrika unterstützt - mit Spendengeldern unter anderem seine Privatwohnung finanziert, Kreditkartenabrechnungen in der Höhe von 13.000 Euro dem Verein angelastet und auch auf Kosten des Vereins eine Pilotenausbildung gemacht.

Finanz stellte Nachzahlungsforderung

Ins Rollen kam der Fall durch eine Steuerprüfung des Vereins: Die Finanz stellte für die nicht nach den Vereinsstatuten verwendeten Spendengelder eine Nachzahlungsforderung von mehr als 100.000 Euro.

Verteidiger geriet ins Visier der Staatsanwaltschaft

Er habe nicht bewusst Steuern hinterzogen, betonte der Angeklagte am Dienstag, einen kleinen Teil der ihm angelasteten Steuerhinterziehung gab er aber zu. Als sein Verteidiger meinte, es sei nicht böswillig geschehen, dass der Angeklagte versucht habe, seine Wohnungen mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zu belegen, geriet er selbst ins Schussfeld der Staatsanwaltschaft: Der Verteidiger argumentierte nämlich, er selbst sei als Anwalt mit der Sache befasst gewesen, betonte aber gleichzeitig, dass es da die Steuernachforderung von 100.000 Euro noch nicht gegeben hätte.

Verteidiger ausgeschlossen

Die Staatsanwältin forderte daraufhin, den Anwalt von der Verteidigung auszuschließen: Gegen ihn müsse nun ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet werden. Der Schöffensenat folgte diesem Antrag, nun muss sich der Hauptangeklagte einen neuen Verteidiger suchen.

Der Prozess, soll im Oktober fortgesetzt werden, dann sitzt auch der jetzige Obmann des Vereins auf der Anklagebank, weil geprüft wird, inwiefern der Verein für die versäumten Steuerzahlungen mitverantwortlich ist.