Höhere Strafen für Steuerbetrüger

Reuige Steuersünder, die sich selbst anzeigen, kommen bald nicht mehr so leicht ungeschoren davon: Ab 1. Oktober schützen auch Selbstanzeigen nicht vor Strafe. Steirische Steuerberater rechnen allerdings nicht mit einer Selbstanzeigenwelle.

Bis jetzt blieb man bei Selbstanzeigen straffrei, selbst wenn die Selbstanzeige erst dann erfolgte, wenn etwa der Steuerprüfer bereits im Haus war.

Fünf bis 30 Prozent Strafzuschläge

Mit dem neuen Finanzstrafgesetz ändert sich das ab 1. Oktober: Kommt die Ehrlichkeit zu spät, werden bis zu einem Betrag von 33.000 Euro fünf Prozent Strafzuschlag fällig, bis zu 100.000 Euro sind es 15 Prozent und bis zu 250.000 Euro 20 Prozent; wer noch höhere Steuerschulden hat, muss davon zusätzlich 30 Prozent Strafe zahlen. Wer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, geht aber nachwievor straffrei aus - mehr dazu in Steuer-Selbstanzeige ab 1. Oktober teurer

Steuerberater glauben nicht an Anzeigenwelle

Das Finanzministerium rechnet durch diese Novelle bis Ende des Jahres noch mit Mehreinnahmen von 150 Millionen Euro. Doch Michaela Christiner, Präsidentin der steirischen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, glaubt nicht, dass es im September noch zu einer Anzeigenwelle der Steirer kommen wird: „Wir schätzen ganz generell diese erwarteten Mehreinnahmen von 150 Millionen Euro als massiv überzogen ein.“

„Ohnehin schon sehr viel erledigt“

Gründe dafür sieht Christiner in den bereits getätigten Selbstanzeigen etwa in Zusammenhang mit den Auslandsveranlagungen: „Ich glaube, dass in diesem Zusammenhang ohnehin schon sehr viel erledigt ist. Aber es ist klar, es kommt zu einer massiven Verschärfung, vor allem für wiederholte Selbstanzeigen“, denn die Möglichkeit, mit einem Zuschlag von 25 Prozent ein Finanzstrafverfahren nach mehrmaliger Selbstanzeige zu vermeiden, gibt es ebenfalls nur mehr bis 1. Oktober.